Frage an Sarah Ryglewski von Volker U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
einem Spiegel-online Beitrag vom 27.5.21 "Frühe Hinweise auf Wirecard-Skandal versickerten im Behördensumpf", konnte ich entnehmen, daß bereits am 26.2.2019 die Commerzbank der für Geldwäsche zuständigen FIU 345 Verdachtsfälle, mit einem Geldvolumen von 350 Mio Euro bei Wirecard gemeldet hatte. Die FIU reagierte darauf am 28.7.20, also erst nach erfolgter Insolvenzanmeldung von Wirecard (25.6.20). Da die FIU der BMF-Aufsicht untersteht, frage ich Sie als zuständige Staatssekretärin, warum hier seitens der Behörde erst mit eineinhalbjähriger Verspätung reagiert wurde?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Ultes
Sehr geehrter Herr Ultes,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezgl. des Spiegelartikels "Frühe Hinweise auf Wirecard-Skandal versickerten im Behördensumpf".
Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist organisatorisch eigenständig und arbeitet fachlich unabhängig. Die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) über die FIU ist gem. § 28 Abs. 2 Geldwäschegesetz eingeschränkt. Steuernde Vorgaben des BMF, die die operative Analyse der FIU betreffen, sind unzulässig.
Zu Vorgängen aus der Analyse der FIU können grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden. Dies schließt auch Informationen zu möglicherweise bei ihr vorliegenden Sachverhalten bzw. damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen mit ein.
Soweit die Zuständigkeit der FIU als Zentralstelle des geldwäscherechtlichen Meldewesens betroffen ist, hat sie bereits vor Bekanntwerden des Wirecard-Skandals alle in ihrer Zuständigkeit behandelten relevanten Sachverhalte an die zuständige Strafverfolgungsbehörde unverzüglich übermittelt. Zudem analysiert sie seit Bekanntwerden der Vorwürfe über ihren gesetzlichen Kernauftrag hinaus - der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Meldungen auch im Hinblick auf Marktmanipulation, Bilanzfälschung und Betrug und übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse umgehend an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Mit dieser laufenden, umfassenden Analyseoperation unterstützt die FIU die Arbeit der zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.
Der Spiegel-Online Beitrag vom 27. Mai 2021 ist insofern unzutreffend, als es sich nicht um 345 Verdachtsmeldungen, sondern um eine Verdachtsmeldung mit mehreren Transaktionen handelt."
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski