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Sarah Ryglewski
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Frage von Carsten K. •

Frage an Sarah Ryglewski von Carsten K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ryglewski,

Der erste Referentenentwurf zum BBVAnpG vom Februar diesen Jahres, wurde nach Aussage vom Verband der Beamten der Bundeswehr vom Finanzministerium, in dem sie parlamentarische Staatssekretärin sind, gestoppt. Nachdem im Entwurf durch das BMI dargelegt und vorgerechnet wurde, dass seit Jahren die Besoldung aller Beamten auch der Besoldungsordnung A verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist und jegliche Nachvollziehbarkeit der Höhe (Pflicht zur Prozeduralisierung) fehlt, wundert es, dass keine fachlichen Argumente nach außen dringen, sondern ausgerechnet das Finanzministerium den Entwurf blockiert.
Können sie mir bitte transparent erläutern, was die Gründe waren? Würde formal juristisch argumentiert im Sinne:"die ausschlaggebende Urteile des BVerfG betrafen nur Beamte mit drei Kindern in NRW und die Richter in Berlin "?
Ich vermute eine Gemengelage daraus und dem verpulverten MwSt Geld aus dem Sommer hat eine verfassungsgemäße Bezahlung verhindert.
Warum wird also von einem spd geführten Ministerium ein Gesetzentwurf blockiert, der verfassungsrechtlich zwingend geboten ist und endlich den Missstand beseitigt, dass kleine Beamte schlechter gestellt werden als Hartz - IV Empfänger. Ich bitte um eine nachvollziehbare Begründung.
Mfg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kröner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ablehnung des Referentenentwurfs zum BBVAnpG.

Es trifft nicht zu, dass das BMF den besoldungsrechtlichen Vorschlag zur Einführung eines sog.
REZ (regionalen Ergänzungszuschlag) aus Haushaltsgründen und ohne alternative Lösungsansätze gestoppt hat.
Vielmehr hat sich das BMF der von den anderen Ressorts vorgetragenen Argumentation
angeschlossen, die Umsetzung des BVerfG-Urteils genauer zu prüfen, was eine rechtlich grundsätzlich gangbare Möglichkeit zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerG ist.
Im Rahmen der Ressortabstimmung sprachen sich die Ressorts dafür aus, den BMI-Vorschlag wegen seiner grundsätzlichen und strukturellen Bedeutung für die Alimentation der Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes insgesamt folgerichtig auszugestalten und verfassungskonform zu begründen. Darüber hinaus sprachen sich die Ressorts dafür aus, vor einer derart strukturentscheidenden Änderung der Alimentation auch andere vom BVerfG eröffnete Umsetzungswege grundlegend zu prüfen und zu bewerten. Aus Sicht der Ressorts besteht daher nach wie vor weitreichender verfassungs-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Prüfungsbedarf. Das BMF spricht sich im Interesse der Beschäftigten des Bundes für eine sehr zeitnahe Fortsetzung
dieser komplexen Prüfungen aus.
Zur Finanzierung des BMI-Vorschlags sah der Gesetzentwurf das für besoldungsrechtliche
Regelungen übliche Verfahren vor, wonach die Mehraufwendungen in den jeweiligen
Einzelplänen der Ressorts erwirtschaftet werden müssen. Dazu war die Mehrzahl der
Ressorts nicht bereit.

Zum Vorwurf, das BMF habe die Reform des Familienzuschlags verhindert möchte ich folgendes klarstellen: Das BMF hat den BMI-Vorschlag abgelehnt, den Verheiratetenzuschlag für bestimmte Gruppen nach einer Übergangsfrist bis längstens Ende 2023 abzuschaffen. Das hätte eine
Kürzung der Besoldung um monatlich rd. 150 Euro z.B. für Geschiedene mit
Unterhaltsverpflichtung, Verwitwete sowie unverheiratet mit Kindern des Lebenspartners
zusammenlebende Beamtinnen und Beamte bedeutet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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