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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Thomas S. •

Frage an Sarah Ryglewski von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Ryglewski,

in meiner an Ihre Adresse gerichteten Fragestellung weise ich darauf, dass Unternehmen in ihren Ausschreibungen sehr oft die von ihnen angedachte Lohnfindung nichtssagend behandeln. Das sehe ich als unfair gegenüber Arbeit suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und auf Grund dieser Tabuisierung nur schwer sich einen Überblick über die Marktlage verschaffen können. Ich frage Sie was Sie von der Idee halten, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?

Sie antworten:

"Eine Stellenausschreibung ist zunächst einmal nur ein sehr knapper Überblick über eine offene Stelle. In der Regel sind hier auch Ansprechpartner des Unternehmens aufgeführt, die Sie bei Fragen kontaktieren können. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden dann ja die Karten auf den Tisch gelegt. Von einer Pflicht, die Vergütung bereits auf dem oft einseitigen Stellenprofil klar zu beziffern, halte ich daher nichts."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sarah-ryglewski/fragen-antworten/565965

Ich kann Ihrer Antwort nicht folgen. Trotz des von Ihnen behaupteten für Ausschreibungen typisch knappen Überblicks sehe ich die meisten Unternehmen durchaus in der Lage das Profil der ausgeschriebenen Stelle sachlich dienlich zu beschreiben um geeignete Bewerber/innen ansprechen zu können.

Warum leisten diese Unternehmen dann nicht eine genauso aussagefähige Information betreffs der Vergütung?

Warum sollen etwaige Bewerber/innen die Vergütung erst erfragen müssen?

Was ist, wenn erst im Vorstellungsgespräch "die Karten auf den Tisch gelegt werden" und erst dann Bewerber/innen erkennen, dass die Konditionen nicht zusagen?

Anfragen an Arbeitgeber werden teils grotesk und devot behandelt:

https://politopia.de/forum/index.php?thread/19471-der-beschiss-an-arbeitenden-menschen/&postID=1085515#post1085515

Was sagen Sie dazu?

Viele Grüße Thomas Schüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre erneute Frage. Wie in meiner Antwort zuvor bereits dargestellt (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sarah-ryglewski/fragen-antworten/565965) kann ich nicht erkennen, dass Bewerber*innen die Information zum Gehalt grundsätzlich vorenthalten wird. Im Gegenteil: Die Vergütung ist fester Bestandteil der Vertragsvereinbarungen zwischen Arbeiternehmer*in und Arbeitgeber*in. Eine Tabuisierung ist insofern nicht festzustellen. Es ist darüber hinaus auch nicht Aufgabe einzelner Unternehmen, Bewerber*innen eine Marktübersicht über die Höhe von Löhnen und Gehältern zur Hand zu geben. Und doch sieht der Regelfall so aus, dass Unternehmen Ansprechpartner*innen in den Ausschreibungen nennen, die bei weiteren Fragen, auch zur Lohnfindung, kontaktiert werden können.

Dass es bei einem Vorstellungsgespräch dazu kommt, dass sowohl Bewerber*innen als auch die Unternehmen feststellen, dass man nicht zueinander passt, ist nichts, was Sie durch die Bekanntgabe der Höhe des Lohns vermeiden werden können. Schließlich gibt es unzählige Gründe, die aus Sicht von Bewerber*innen für oder gegen ein Unternehmen sprechen können. Viele Menschen möchten sich in ihrem Job verwirklichen und einer Tätigkeit nachgehen, die sie erfüllt und Freude bereitet. Dafür haben sie in der Regel eine lange Ausbildung hinter sich und wissen oft zuvor, innerhalb welcher Spannweite sich mögliche Gehälter in ihrer Branche befinden. Das gilt aber auch für Ungelernte: Wie finde ich meine potentielle neue Vorgesetzte nach dem ersten Treffen? Wie genau sieht ein typischer Arbeitstag aus und passt der zu mir? Wer sind meine Kolleg*innen und wie wird im Unternehmen miteinander umgegangen? Das alles sind wichtige Informationen, die sie nicht auf einem kurzen Stellenprofil darstellen können werden. Einen Zwang zur Angabe des Gehalts wird Ihnen das Bewerbungsgespräch nicht ersparen. Und es kann im Übrigen auch negative Effekte haben, denn wenn alle Gehälter und Löhne von vornherein klar genannt werden, sind auch allen anderen Arbeitgeber*innen die Höhe der Löhne und Gehälter der anderen sich am Markt befindlichen Unternehmen klar. Das hätte zur Folge, dass man die marktübliche Lohnuntergrenze sehr einfach feststellen kann, zu der man eine Stelle ausschreiben kann, auf die sich gerade noch so Menschen bewerben. Ihr Vorschlag in dieser Form wäre geeignet, einen Negativ-Wettbewerb bei der Lohnfindung auszulösen. Dies müsste aber unbedingt vermieden werden.

Für das weitere Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski

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