Frage an Sarah Ryglewski von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Ryglewski,
laut meiner Beobachtung lassen nicht wenige Unternehmen in ihren Ausschreibungen betreffs Jobs und Praktika eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.
1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung
Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.
Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 ( zudem nichtssagende) Wörter.
https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd
Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm
Frage 1:
Was halten Sie von der Idee, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?
2. unvergütete Praktika
Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.
Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm
Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Stellenausschreibung ist zunächst einmal nur ein sehr knapper Überblick über eine offene Stelle. In der Regel sind hier auch Ansprechpartner des Unternehmens aufgeführt, die Sie bei Fragen kontaktieren können. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden dann ja die Karten auf den Tisch gelegt. Von einer Pflicht, die Vergütung bereits auf dem oft einseitigen Stellenprofil klar zu beziffern, halte ich daher nichts.
Grundsätzlich gilt für alle Praktika, die fertig ausgebildete junge Menschen leisten, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Die Zeit, in der Praktikanten trotz abgeschlossener Berufsausbildung in manchen Unternehmen ausgebeutet wurden („Generation Praktikum“), ist damit vorbei.
Für freiwillige Praktika im Rahmen von Ausbildung und Studium mit einer maximalen Dauer von drei Monaten muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Danach gibt es den Mindestlohn auch für freiwillige Praktika vor einem Ausbildungsabschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.