Frage an Sarah Ryglewski von Karin S. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Frau Ryglewski,
ich würde von Ihnen gern wissen, wie Sie zum Thema „automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen“ stehen und wie Sie abstimmen werden, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll.
Freundliche Grüße
K. S.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die SPD-Fraktion im Bundestag lehnt die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen ab. Bei dem Thema geht es um die Abwägung zwischen Verbrechensbekämpfung und individueller Selbstbestimmung der Menschen und ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum. Anders als bei der herkömmlichen Videoüberwachung würden Menschen bei der biometrischen Gesichtserkennung „individuell erkennbar“. Das ist gleichbedeutend mit einer anlasslosen Kontrolle, der die Verfassung zu Recht „sehr enge Grenzen“ setzt.
Die Bundespolizei hatte von Sommer 2017 bis Sommer 2018 am Berliner Bahnhof Südkreuz ein entsprechendes System getestet. Durch die Kombination von unterschiedlicher Gesichtserkennungssoftware konnte die Fehlerquote zwar reduziert werden, allerdings bedeutet selbst eine geringe Fehlerquote von deutlich unter einem Prozent bei einem stark frequentierten Bahnhof mehrere falsch erkannte Verdächtige pro Stunde - was für Reisende durchaus sehr unangenehm sein kann.
Einem Entwurf, wie von Bundesinnenminister Horst Seehofer im September 2019 vorgelegt, werde ich nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski