Frage an Sarah Ryglewski von Udo H. bezüglich Energie
Moin Frau Ryglewski.
Die zunehmende Zerstörung unserer erde macht ein möglichst schnelles umstellen auf Regenerative Energie notwendig. Deshalb sollte sich möglichst auf jedem Haus eine Fotovoltaikanlage befinden.
Was beabsichtigen sie zu unternehmen, damit die heute seit 2000 nach EEG-2000 geförderte Kleinanlagen (1 bis 19 kWp) ab dem 01.Januar 2021 und den folgenden Jahren nicht aus Kostengründen vom Netz genommen werden?
Gruß
U. H.
Sehr geehrter Herr Hannemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Strom aus Erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), den der Bundestag Ende Dezember abschließend beraten hat, soll deshalb der Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gefördert werden. Demnach können Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 ausläuft, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung weiterhin am Netz bleiben. Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch sie weiter am Netz zu halten. Zudem soll der Bau von Windrädern für Kommunen attraktiver werden, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können.
Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbindlicher zu gestalten, wird zudem ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.
Doch wir möchten mehr erreichen. Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die EEG-Umlage soll auf null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.
Nach zähen parlamentarischen Beratungen mit unserem Koalitionspartner können wir in jeder Hinsicht Erfolg vermelden: Das EEG 2021 steht nun ganz im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende. Mit der Verabschiedung in dieser Woche und der bereits erfolgten Abschaffung des Solardeckels und den Verbesserungen der Anrechenbarkeit von Solarstrom im Gebäudeenergie-Gesetz ist das Jahr 2021 ein gutes Jahr insbesondere für die Solarenergie.
Was darüber hinaus im neuen EEG geregelt wurde: https://www.vorwaerts.de/artikel/eeg-reform-welche-punkte-spd-durchgesetzt-hat
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski