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Sarah Ryglewski
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Frage von Volker U. •

Frage an Sarah Ryglewski von Volker U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
dem Handelsblatt vom 14.8.2020, S.28f : "Aufseher nehmen Schattenbanken ins Visier", konnte ich entnehmen, daß der FSB beabsichtigt, diese Finanzakteure zukünftig strenger zu beaufsichtigen. Angesichts der gigantischen Finanzvolumina, die dieser Sektor bewegt, frage ich Sie, warum die staatlichen Aufsichtsbehörden -insbesondere in Deutschland- hier bisher so passiv blieben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Ultes

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„Sehr geehrter Herr Ultes,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema „Schattenbanken“ bzw. „Non-Bank Financial Intermediation“ (NBFI) ist grundsätzlich nicht neu, weder für die internationalen noch für die nationalen Aufsichtsbehörden. Hierbei handelt es sich um Finanzintermediäre außerhalb des Bankensystems, die in der Kreditintermediation involviert sind, d.h. z.B. langfristige, illiquide Mittel in kurzfristige, liquide Mittel transformieren. Aus der Fristen-, und Liquiditätstransformation können Risiken erwachsen, oftmals verstärkt durch den Einsatz von Fremdmitteln („Leverage“). Grundsätzlich kann der NBFI-Sektor einen wertvollen Beitrag zur Finanzierung der Realwirtschaft leisten. Die bankähnlichen Risiken, die diese Unternehmen eingehen, müssen jedoch auch angemessen reguliert sein.

In der Finanzkrise 2007/2008 haben Unternehmen, die dem NBFI-Sektor zuzuordnen sind, eine bedeutende Rolle gespielt. Der Finanzstabilitätsrat FSB und die internationalen, standardsetzenden Gremien haben deshalb eine Reihe an Empfehlungen zur Stärkung der Regulierung des NBFI-Sektors verabschiedet, beispielsweise Empfehlungen zur Stärkung der Regulierung von Geldmarktfonds (https://www.iosco.org/news/pdf/IOSCONEWS255.pdf), Empfehlungen zur Angleichung der Interessen von Originatoren und Investoren bei Verbriefungen (https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD394.pdf), Empfehlungen zur Begrenzung der Risiken bei Wertpapierfinanzierungen (https://www.fsb.org/2014/10/r_141013a/) und Empfehlungen zur Begrenzung der strukturellen Risiken bei Investmentfonds (https://www.fsb.org/wp-content/uploads/FSB-Policy-Recommendations-on-Asset-Management-Structural-Vulnerabilities.pdf).

Die Regulierungsempfehlungen des FSBs und der standardsetzenden Gremien wurden, bzw. werden, in europäisches und, sofern erforderlich, in nationales Recht überführt. So sind beispielsweise im März 2020 Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs zur Begrenzung der strukturellen Risiken bei Investmentfonds in Kraft getreten, die auf den o.g. Empfehlungen des FSBs (und weiterer Konkretisierung durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) basieren.

Ein „Alleingang“ deutscher Aufsichtsbehörden bei der Regulierung des NBFI-Sektors ist aufgrund der starken Vernetzung der Akteure und möglicher Ausweichbewegungen grundsätzlich nicht sinnvoll. Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten jedoch als Mitglieder der entsprechenden internationalen Gremien an weiteren Verbesserungen der globalen Regulierung von NBFI mit. Im von Ihnen genannten FSB sind beispielsweise das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten."

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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