Frage an Sarah Ryglewski von Reinhold B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ryglewski,
die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.
meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?
Mit freundlichen Grüßen
R. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Direktversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Beitragspflichtig sind unter anderem Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und sogenannte Versorgungsbezüge, also auch Leistungen aus einer Direktversicherung. Welche Einnahmen als Versorgungsbezüge gelten, ist in § 229 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) näher geregelt.
Versorgungsbezüge unterliegen bereits seit 1983 der Beitragspflicht in der GKV. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ wurde im Jahr 2003 die Beitragsbemessung auf Versorgungsbezüge für freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder der GKV vereinheitlicht. Seit dem 1. Januar 2004 wird auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einheitlich der volle allgemeine Beitragssatz angewendet. Diese Änderung sowie die Streichung des bis dahin bestehenden Privilegs der Beitragsfreiheit bei bestimmten Kapitalauszahlungen war Teil eines umfassenden Reformpakets, das zur Sicherung der Finanzierbarkeit der GKV notwendig war.
Ab diesem Jahr gelten für Krankenkassenbeiträge, die auf die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen sind, neue Regelungen. Parallel zur Einführung der Grundrente wurde Ende 2019 vom Bundestag auch eine Entlastung für Betriebsrenten in Form eines Freibetrags beschlossen. Da Betriebsrenten und Direktversicherung grundsätzlich gleich behandelt werden, profitieren so auch Direktversicherte. Das gilt auch bei einer Einmalauszahlung.
Nun empfinden es viele als ungerecht, dass sie für die doppelte Verbeitragung keine Entschädigung erhalten und die Neuregelung erst ab 2020 gilt. Ich verstehe diesen Unmut, denn die damalige Regelung ist ohne Übergangsregelung und ohne Bestandsschutz in Kraft getreten. Verträge, die schon liefen, wurden von der damaligen Neuregelung nicht ausgenommen, obwohl sie unter anderen Bedingungen zustande gekommen sind. Deshalb ist klar, dass nicht alle mit dieser Entscheidung zufrieden sind, weil es keine Rückabwicklung ist, sondern nur für die Zukunft gilt. Würden wir eine Rückabwicklung für diesen Zeitraum erwägen, würde das zwischen 30 und 40 Milliarden Euro kosten. Das Geld haben wir nicht. Trotzdem bin ich zufrieden mit der Einigung, weil mehr als 60 Prozent der Betriebsrentner damit entlastet werden. Es hilft vor allem bei kleinen Betriebsrenten. Und es ist das, was momentan möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski