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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Armin H. •

Frage an Sarah Ryglewski von Armin H. bezüglich Recht

Guten Tag,
wie stehen Sie zu der Auffassung von Prof. Ernst Führich, der u. a. auch den Rechtsausschuss des Bundestages bei der Erarbeitung der Pauschalreiserechtsrichtlinie beraten hat, zu der Auffassung, dass die Bundesregierung Thomas-Cook-Kunden entschädigen sollte, soweit die Insolvenzsicherung nicht reicht (www.presseportal.de/pm/129256/4386247)?
Und:
Warum hat die SPD der Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich einer Änderung des §651r BGB nicht zugestimmt und was halten Sie von der Regelung in Österreich zur Insolvenzabsicherung nach der EG-Richtlinie.
Freundliche Grüße
A. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.10.2019.

Auch die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die derzeitige Absicherung in Höhe von 110 Millionen Euro zu gering und gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist. Allerdings würde selbst eine drastische Erhöhung, wie sie immer wieder gefordert wurde, das Problem nicht lösen. Die Marktbedingungen in der Tourismusbranche haben sich durch die immer größer werdenden Konzernzusammenschlüsse und das insgesamt gestiegene Umsatzvolumen in dieser Branche derart verändert, dass es grundsätzlich neue Lösungsansätze braucht, um den Kundinnen und Kunden sicheren Schutz zu bieten. Eine Versicherung allein wird dies nicht leisten können. Dies insbesondere auch, da es unser Ziel ist, künftig auch Reisende, die "nur" einen Flug gebucht haben, für den Fall einer Insolvenz der Fluggesellschaft abzusichern (bisher sind nur Pauschalurlauber abgesichert, siehe: https://www.sarah-ryglewski.de/spd-positionspapier-staerkung-fluggastrechten). Das ließe das zu versichernde Volumen noch einmal massiv ansteigen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat deshalb hierzu in diesem Jahr bereits eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der Vertreter der Reisebranche, der Verbraucherverbände und Reiserechtsexperten teilgenommen haben. Das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft seither die verschiedenen, unter anderem von den Experten im Rahmen der Anhörung vorgebrachten, Konzepte und wie diese umgesetzt werden können. Mit einem Vorschlag für eine Lösung kann noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Sollten Sie Interesse an der o.g. öffentlichen Anhörung haben, finden Sie unter diesem Link alle Informationen, das Protokoll sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Experten:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbl9hcmNoaXYvZmx1Z2dhZXN0ZV9zY2h1ZXR6ZW4tNTg4MzY4&mod=mod559522

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski

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