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Sarah Ryglewski
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Frage von Bernd D. •

Frage an Sarah Ryglewski von Bernd D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ryglewski,

angeregt durch die jüngste Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung zur "Entwicklung der Altersarmut bis 2036" und dort insbesondere zu Punkt4.4 ( Freibeträge in der Grundsicherung ) interessiert mich als bisheriger Wähler der SPD die Einstellung der SPD zu der Problematik "Mütterrente und Grundsicherung im Alter".

Mit der Mütterrente soll die Lebensleistung von Müttern in Form der Erziehung von Kindern gewürdigt werden. Umgesetzt wird diese Würdigung durch den Ansatz von Entgeltpunkten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bezieht eine Rentnerin mit Grundsicherung im Alter, deren Rente sich durch Entgeltpunkte für die Kindererziehung erhöht, wird ihr diese Erhöhung von der Grundsicherung abgezogen. Die Erziehung von Kindern wird ihr also im Ergebnis nicht als Lebensleistung anerkannt.
Die rentenrechtliche Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten wird mit dem Hinweis auf dem der gesetzlichen Rentenversicherung zu Grunde liegenden Generationenvertrag begründet. Hieran hat die in Altersarmut gefallene Rentnerin mit Kindern und Enkeln ebenso beigetragen wie die finanziell besser gestellte Rentnerin mit Kindern und Enkeln. Man kann sogar vermuten, daß der Umstand der Kindererziehung jedenfalls bei zur Zeit im Rentenalter befindlichen Rentnerinnen die Altersarmut geradezu befördert hat.

Auch der eventuelle Hinweis darauf, daß nicht die Rente sondern die Sozialhilfe der Rentnerin mit Grundsicherung gemindert wird, wäre m. E. zynisch: im Ergebnis wird ihre Kindererziehung nicht anerkannt, weil es bei ihr beim Existenzminimum bleiben soll, es erfolgt also keine finanzielle Würdigung. Die nicht in Altersarmut gefallene Rentnerin mit Kindern behält dagegen ihre Mütterrente.

Mich würde interessieren, ob die SPD und die Bundestagsfraktion der SPD für eine Anrechnungsfreistellung der Mütterrente bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter eintritt und damit die Kindererziehungszeiten auch der Ärmsten würdigen würde.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D. W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in dem Sie die Mütterrente und die Grundsicherung im Alter ansprechen.

Das System der Grundsicherung gibt es inzwischen seit 2004. Es ist für die Menschen gemacht, die ihren Bedarf aufgrund des Alters oder einer Erwerbsunfähigkeit nicht aus eigener Kraft decken können. Hier entscheidet allein die Bedürftigkeit über die steuerfinanzierte Leistung. Da die Bedürftigkeit des Leistungsbeziehenden Grundvoraussetzung für den Bezug ist, gibt es Einkommensgrenzen und Anrechnungsvorschriften. Bis auf sehr wenige Ausnahmen, wie z.B. Schmerzensgeld, ist eigenes Einkommen – hierzu zählen auch Renten - immer anzurechnen.

Damit ist es auch nicht erheblich, ob der oder die Betreffende früher Kinder erzogen hat. Die rentenrechtliche Bewertung einer Kindererziehungszeit, wie sie jetzt auch für Mütter verbessert wird, die vor 1992 Kinder geboren haben, erhöht insofern „nur“ die eigenen Einnahmen. Dies führt ggf. aus der Bedürftigkeit heraus oder verringert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Eigenes Einkommen ist immer zu berücksichtigen – da bildet auch die sogenannte Mütterrente, die letztlich eine Rentenerhöhung ist, keine Ausnahme.

Die Möglichkeit einer differenzierten Berücksichtigung von Einkommen wird in der SPD diskutiert. Zusätzliche Alterseinkünfte sind seit der letzten Reform der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr voll anzurechnen. Hier wird honoriert, dass Menschen freiwillig für ihr Alter vorgesorgt haben und damit auch einen Konsumverzicht in Kauf genommen haben. Dies ist bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Pflichtbeiträge sind, zwar nicht der Fall; dennoch ist theoretisch auch für die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung eine differenzierte Anrechnung des Einkommens denkbar. Dies würde dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Rentnerinnen und Rentner, die die o.g. systematische Gleichstellung nicht nachvollziehen können, sehr entgegenkommen. Es würde jedoch gleichzeitig das Gerechtigkeitsempfinden derer verletzten, die nicht durch eigene versicherte Tätigkeit in der Lage waren, eine Rente zu erwirtschaften.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass wir vor kurzem die Einführung einer „Grundrente“ vereinbart haben. Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Verwandte gepflegt hat, soll sich zukünftig im Alter auf eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung verlassen können. Damit zeigen wir Respekt für langjährige Arbeit und Lebensleistung und verhindern Altersarmut. Und zwar nicht nur für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch für alle, die sich jetzt bereits im Ruhestand befinden. Von der Grundrente werden also auch viele Menschen profitieren, die derzeit noch Grundsicherungsleistungen beziehen. Auf diese Weise werden also auch Kindererziehungszeiten zukünftig bei der Berechnung der Alterseinkünfte gewürdigt.

Die geplante Grundrente wird sehr viele Menschen aus der Bedürftigkeit und dem Grundsicherungsbedarf herausführen. Inzwischen ist bekannt geworden, dass derzeit ca. 70 Prozent der Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, trotzdem keinen Antrag stellen. Viele glauben z.B., dass ihre Kinder hier mit zur Kasse gebeten werden, was nicht stimmt. Dadurch gibt es in Deutschland leider wieder verdeckte Armut. Weitere Entwicklungen der Rentenversicherung zur Verhinderung von Altersarmut, werden natürlich auch in der SPD z.B. in der Rentenkommission beraten und diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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