Frage an Sarah Ryglewski von Volker U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
in dem aktuellen Bericht des Versicherungsombudsmann (dessen Beirat Sie ja angehören) vom 23.5.2019, werden die zulässigen Beschwerden gegen Versicherungsvermittler für 2018 mit 103 ( Vj. 145) beziffert. Davon wurden lediglich 32 Beschwerden zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden. Bei ca. 200.000 Versicherungsvermittlern und 4,7 Mio vermittelter Verträge eine äußerst geringe Beschwerdequote.
In Ihrer Presseerklärung vom 27.3.2019 argumentieren Sie, daß die vermeintlich hohen Abschlußprovisionen zu massiven Fehlanreizen in der Beratung und damit zum erheblichen Nachteil der Verbraucher führen würden. Diese Fehlanreize müßten deshalb zwingend reduziert werden.
Wo und warum sehen Sie angesichts dieser mehr als marginalen Beschwerdequote von 0,00016% gegen Vermittler einen gravierenden Beratungsmißstand für die Verbraucher, den es zwingend zu korrigieren gelte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
V. U.
Sehr geehrter Herr Ultes,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Provisionsdeckelung.
Die Formulierung „massive Fehlanreize“ und „erhebliche Nachteile für Verbraucher“ würde ich so nicht verwenden, denn es beschreibt die Problematik nicht korrekt. In meiner Pressemitteilung (https://www.sarah-ryglewski.de/system/files/documents/190327_pressemitteilung_provisionsdeckel_sarah_ryglewski_mdb.pdf) ist die Formulierung so auch nicht enthalten. Vielmehr ist es so, dass sich die Notwendigkeit einer Provisionsdeckelung für Lebens- und Restschuldversicherungen aus der wissenschaftlichen Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes heraus begründet. Der Evaluierungsbericht hat klar gezeigt, dass hier auf der Kostenseite noch nicht genug passiert ist. Bei dieser Erkenntnis setzt das Instrument der Provisionsdeckelung an. Die Beschwerdequote, die in der Tat sehr gering ist, wird daher von der SPD-Bundestagsfraktion auch nicht als Argument für das geplante Gesetz verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski