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Sarah Ryglewski
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Frage von Andreas P. •

Frage an Sarah Ryglewski von Andreas P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum haben Sie für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkel-Kastration gestimmt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petersen,

vielen Dank für Ihre Frage. Vor folgendem Hintergrund und nach Abwägung der Interessen der Ferkelzüchter und des Tierschutzes, stimmte die SPD-Fraktion der Verlängerung der Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 letztmalig zu:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den parlamentarischen Beratungen erreicht, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit einer zum 30. Mai 2019 vorzulegenden Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird – nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter geschaffen hat.

Um es klar zu sagen: Das unionsgeführte BMEL hat seit dem Verbot der betäubungslosen Kastration 2013 nichts unternommen, um Betäubungsmethoden, die einfach durchführbar sind und gleichzeitig effektiv betäuben, anwendungsreif zu machen.

Die SPD-Abgeordneten haben in diesem Rahmen entschieden, einer Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Kastration zuzustimmen, um nicht die Existenz vor allem kleiner und mittlerer Aufzuchtbetriebe in Deutschland zu gefährden.

In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf konnte die SPD-Fraktion klare tierschutzrechtliche Verbesserungen durchsetzen: Zukünftig wird der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung stehen.

Außerdem halten die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag fest, dass endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren das Ende eingeläutet wird. Daneben werden die Ferkelzüchter durch Informationskampagnen und Förderung unterstützt, neue, am Tierwohl orientierte Betäubungsmethoden einzuführen.

Gegen den Willen der Unionsfraktion konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Entschließungsantrag auch Punkte jenseits der Nutztierhaltung festschreiben. So fordern sie das BMEL unter anderem dazu auf, einen TÜV für Heimtierhaltungssysteme zu schaffen, eine Verordnung zur Durchführung von Tierbörsen zu erlassen und den Internet-handel mit lebenden Tieren zu reglementieren.

Es lagen also letztlich zwei Alternativen auf dem Tisch: Entweder gefährdet die Koalition durch das Auslaufen der Übergangsfristen kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz – denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die mit Methoden kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz wahrlich nicht entsprechen.

Oder die SPD-Fraktion stimmt einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchterinnen und Ferkelzüchter in Deutschland sichert, und setzt bei den Verhandlungen gleichzeitig weitere wichtige Punkte für den Tierschutz durch. Die Fraktion hat sich für Letzteres entschieden und hält unmissverständlich fest, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski

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