Frage an Sarah Ryglewski von Jan S. bezüglich Verkehr
Hallo Frau Ryglewski,
im Sinne der schadstoffarmen Fortbewegung interessiere ich mich schon seit Jahren für eScooter.
Diese kleinen Fahrzeuge werden auch als Personal Light Electric Vehicle (PLEV) bezeichnet und suchen in Deutschland leider seit Jahren vergebens nach einer Zulassung.
Es gibt sogar ein Beschluss vom Bundesrat das diese Fahrzeuge unter geregelten Bedingungen zugelassen werden sollen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Alle reden über stinkende Dieselautos und dreckige Luft aber für sinnvolle Alternativen setzt sich niemand ein.
Hat die Autoindustrie Angst vor der Konkurrenz?
Ich würde mich freuen wenn Sie sich für uns Bremer bemühen würden auf dieses Thema weiter Druck aufzubauen.
Jeder eScooter der eine Fahrt mit den Auto ersetzt sollte doch ein Gewinn für die Luftqualität sein und außerdem die überfüllten Straßen entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
J. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
In Sachen Elektromobilität hat sich viel getan in den letzten Jahren, im Hinblick auf Personal Light Electric Vehicles (PLEVs) trifft dies jedoch leider nicht zu. Es gilt weiterhin, dass alle motorbetriebenen Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, Kraftfahrzeuge sind und damit Zulassung, Führerschein und Versicherung benötigen. Eine abweichende Rechtsgrundlage wurde bisher nur für Segways erarbeitet, die seit 2009 im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. PLEVs, wie Elektroboards oder Elektroroller (die stehend gefahren werden), sind weiterhin verboten.
Elektronische Kleinstfahrzeuge sind eine sinnvolle Alternative und Ergänzung zur derzeitigen Auswahl an Fortbewegungsmitteln. Sie sind integraler Bestandteil der Zukunft der Mobilität und bieten die Möglichkeit, sich emissionsarm, flexibel und staufrei fortzubewegen.
Der Grund für die bis jetzt ausgebliebe Zulassung im Straßenverkehr sind die noch nicht gänzlich ausgeräumten Sicherheitsbedenken des Verkehrsministeriums. Dabei stehen vor allem Fragen der rechtlichen Klassifizierung der Kleinstfahrzeuge im Vordergrund. Die Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen, aber ich setze mich gerne dafür ein, dass hier schnell Lösungen gefunden werden. Diese müssen besonders die großen Unterschiede der Fahrzeuge, wie zum Beispiel Geschwindigkeit und Größe, berücksichtigen und entsprechende Klassifizierungen vornehmen. Generell steht die SPD einer Zulassung nicht im Wege.
Ihren Appell nehme ich daher dankend zur Kenntnis und habe auch meine zuständigen Kollegen entsprechend informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski