Frage an Sarah Ryglewski von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Ryglewski,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Unterschriftenaktion:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
für mich und die SPD steht fest: Eine Privatisierung der Autobahnen darf und wird es nicht geben. Dafür streiten wir in den Ländern, in der Bundesregierung und ganz besonders im Bundestag. Um das sicherzustellen werden wir nun im Grundgesetz regeln, dass sowohl die Autobahnen selbst, als auch die neue Infrastrukturgesellschaft Verkehr im hundertprozentigen Eigentum des Bundes bleiben müssen. Denn während die Minister Dobrindt und Schäuble von der CDU/CSU eine Autobahnprivatisierung tatsächlich einleiten wollten, haben wir den Gesetzentwurf im Parlament um 180 Grad gewendet. Das wird von einigen Kampagnen und Teilen der Opposition leider ignoriert.
Die Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft ist Bestandteil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Wir als SPD-Fraktion haben von Anfang an klargemacht, dass wir dieses umfangreiche Paket nicht einfach „durchwinken“ werden.
Wir prüfen alles sorgfältig und stehen mit unserem Koalitionspartner in harten Verhandlungen, um Verbesserungen durchzusetzen, wo wir dies für erforderlich halten.
Die kürzlich beschlossene Bundesfernstraßengesellschaft soll die zügigere Baumaßnahmen und einen effizienten Mitteleinsatz garantieren. Denn bisher unterscheidet sich die Organisation der Autobahnen zwischen den Bundesländern teils erheblich. Es ist aber klar, dass der Bund dabei 100 Prozent Eigentümer der Autobahnen bleibt und zu 100 Prozent Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft wird. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: Auch stille Teilhaberschaften, Genussscheine oder andere Formen der verdeckten Beteiligung an der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
Deutschland braucht eine leistungsfähige und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur. Eine effizientere Verwendung der öffentlichen Gelder durch eine zentrale Auftragsverwaltung ist dabei ein sinnvoller Schritt für die Autobahnen in Deutschland. Eine Privatisierung hingegen lehne ich entschieden ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Sarah Ryglewski