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Frage von Michael S. •

Frage an Sandra Scheeres von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Scheeres,

zu mehreren Fragen bitte ich um Ihre Antwort:

1. Wie soll ein getrennter Vater, der Hartz 4 Empfänger ist, aus dem gleichen Regelsatz wie ein Single die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern aufbringen?

2. Hat ein getrennter Vater von drei Kindern, der Hartz4-Empfänger ist und seine Kinder regelmäßig sieht, Anspruch auf eine größere Wohnung als ein Single?

3. Warum werden Unterhaltszahlungen von Vätern, die für die Existenzsicherung von Kindern gedacht sind und aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, bei Hartz 4 zur Bedarfsdeckung der Mütter verwendet?

4. Welche Beratungsmöglichkeiten und Zufluchtswohnungen gibt es in Berlin für gewaltbetroffene Männer? Halten Sie es für sinnvoll, nachdem es ein breites Angebot zur Beratung von Frauen gibt, auch ein entsprechendes Angebot für Männer einzurichten?

5. Welche Bemühungen gibt es Ihrerseits den Anteil der männlichen Erzieher in Kindertagesstätten, Betreuer in Jugendeinrichtungen, etc., durch konkrete Fördermaßnahmen oder verpflichtende Einstellungsvorgaben zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel

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Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen "Hartz IV und getrennt lebende Väter" sowie "Gewaltbetroffene Männer" und "Männliche Erzieher in der Jugendhilfe". Bevor ich auf Ihre Fragen im einzelnen eingehe, möchte ich kurz einige einführende Ausführungen machen. Ich teile die Einschätzung, die in Ihren Fragen deutlich wird, dass es ein wichtiges Gut ist, Kindern den Umgang mit ihrem getrennt lebenden Vater zu ermöglichen. Allerdings wird dieser Umgang nur in bestimmten Härtefällen (z.B. Kinder leben in einer anderen Stadt) wirklich durch finanzielle Leistungen eingeschränkt. In der Regel sind nicht fehlende finanzielle Möglichkeiten, sondern fehlende Zeit und - auch das gehört zur ehrlichen Problemanalyse - viel zu häufig fehlendes Interesse Hintergrund eines Auseinanderlebens von Vätern und Kindern. Dort wo Härtefälle vorliegen, sollten die Probleme mit Unterstützung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft gelöst werden. Gerne werde ich dieses Thema in den JobCenter-Ausschuss in Pankow einbringen und dort Lösungsmöglichkeiten einfordern. Zu einer solchen Anfrage wird es allerdings auch gehören, anzufragen, in welchem Umfang Probleme bei der Finanzierung der Umgangsmöglichkeiten bekannt wurden. Im übrigen wird die Prüfung natürlich auch getrennt lebende Mütter einbeziehen. Auch wenn mir bei einem Bundesgesetz zu weitergehenden Initiativen die Möglichkeiten fehlen, möchte ich doch auch auf Ihre konkreten Fragen antworten:

zu 1.
Der Regelsatz für einen getrennten Vater ist nicht nur der gleiche, wie für einen Single, sondern auch für einen Vater, der mit seinen Kindern zusammenlebt. Im Rahmen der steuerfinanzierten Grundsicherung werden Leistungen pauschaliert ausgezahlt. Unterschiede aus der jeweiligen Lebenssituation werden nicht gemacht. Dies kann in Einzelfällen zu Härten führen. Möglichkeiten des Ausgleichs lassen sich nur in Rücksprache mit der örtlichen Arbeitsgemeinschaft klären.

zu 2.
Ein getrennter Vater hat keinen Anspruch auf eine größere Wohnung. Dies würde nur der Fall sein, wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben.

zu 3.
Die Unterhaltszahlungen von Vätern werden in der Bedarfsgemeinschaft, der die Kinder angehören als Einkommen gewertet. Eine steuerfinanzierte Leistung wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II) wird nur nachrangig gezahlt. Das heißt erst müssen alle anderen Einkommen (und damit auch Unterhaltansprüche) eingesetzt werden. Die Frage der Versteuerung des Einkommens hat darauf keine Auswirkung.

zu 4.
In Berlin gibt es einen Verein, der sich mit Gewalt gegen Männer beschäftigt und ein Männerhaus plant. Weitere Informationen können sie über das Internet erhalten.
Ich halte es für sinnvoll, Gewalt gegen Männer genauso ernsthaft entgegen zu treten, wie Gewalt gegen Frauen. In diesem Sinne ist auch der Ausbau von Beratungs- und Hilfsstrukturen sinnvoll und richtig. Allerdings halte ich ihre Formulierung insoweit für missverständlich, dass Gewalt gegen Männer und Gewalt gegen Frauen auf eine Ebene gestellt werden. Alle Untersuchungen zeigen nach wie vor, dass die weitaus überwiegende Zahl der Gewalterfahrungen Frauen treffen. Diese traurige Wirklichkeit muss auch in der entsprechenden Infrastruktur und ihrer Förderung ihre Auswirkungen haben.

zu 5.
In meinen Augen ist es ein wichtiges Ziel den Anteil männlicher Erzieher in Kindertagesstätten zu erhöhen. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass verpflichtende Einstellungsvorgaben hier Zielführend sind. Schon bei der Motivation zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern müssen bestehende Rollenklischees überwunden werden, wenn dieses Ziel erreicht werden soll.
Für den Bereich der Jugendeinrichtungen würde ich allerdings die Probleme deutlich anders einschätzen. Hier war immer eine Domäne von männlichen Erziehern und Sozialpädagogen. Dies spiegelte sich auch in der stärkeren Frequentierung durch männliche Besucher. Erfreulicherweise ist diese Situation in den letzten Jahren verstärkt aufgebrochen worden. Frauenspezifische Angebote und gemischte Teams sind mittlerweile fester Bestandteil in fast allen Einrichtungen.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Scheeres