Wie kann eine gesundheitliche Versorgung gewährleistet werden, wenn Ärzt*innen und KV um Honorare streiten und die Ärzt*innen Behandlungen ablehnen?
Sehr geehrte Frau Damus,
seit geraumer Zeit lehnen die Fachmediziner*innen in endoskopierenden Praxen Magenspiegelungen für Kassenpatient*innen ab. Grund dafür - laut Presseberichte - sei ein Honorarstreit zwischen Fachleute und KV. Es entsteht eine Verknappung in der Gesundheitsversorgung, die schwere Folgen für die Patient*innen haben kann. "Wir werden sehen, wie lange Krankenkassen ihre Versicherten im Regen stehen lassen wollen", heisst es in einer Pressemitteilung. In dem Fall lassen aber beide Parteien die Patient*innen im Stich - gerade wenn eine spät aufgespürte onkologische Problematik fatal sein kann. Wie kann an diese Stelle politischerseits was unternommen werden, damit der Zweck der gesetzlichen Versicherung erfüllt wird, da die Kapazitäten vorhanden sind? Privatpatient*innen bekommen ja Termine binnen 1 Woche. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Funktion in dem Gesundheitsausschuss dafür nutzen könnten, diesen Missstand zu verändern.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage!
Bei dem Problem, das Sie ansprechen, handelt es sich um einen Streit zwischen der Ärzt*innenschaft und den gesetzlichen Krankenkassen (also nicht der Kassenärztlichen Vereinigung!). Fragen zu solchen Honorarstreitigkeiten werden häufiger an uns als Politiker*innen herangetragen. Jedoch haben weder die Landes- noch die Bundepolitik einen direkten Einfluss auf diese Verhandlungen, da sie im Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.
Bei dem aktuellen Streit geht es um Hygienekosten, die den Gastroenterolog*innen zufolge nicht ausreichend erstattet werden, sodass die Durchführung von Endoskopien (z.B. Gastroskopie) nicht kostendeckend möglich sei. Daher schränkten die Fachärzt*innen aus Protest die Terminvergabe ein.
Die von Ihnen zitierte Pressemeldung ("Wir werden sehen, wie lange Krankenkassen ihre Versicherten im Regen stehen lassen wollen") wurde bereits vor etwa einem Jahr veröffentlicht (September 2021):
Danach (11/2021) hatten die Gastroenterolog*innen ihre "Terminsperre" wieder beendet:
Im März 2022 legten mehrere Fachverbände ein Konzept zur aus ihrer Sicht angemessenen Vergütung von Hygienekosten vor, welches als Grundlage der Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV dienen sollte. Meldungen über eine Einigung sind uns nicht bekannt. Jedoch auch keine aktuellen Berichte zu eingeschränkter Terminvergabe.
Prinzipiell halte ich es für falsch, wenn niedergelassene Ärzt*innen mit Kassensitz so argumentieren als seien sie ein Wirtschaftsbetrieb wie jeder andere auch.
Sie haben eine Verantwortung, die Patientenversorgung sicherzustellen und medizinisch indizierte Untersuchungen durchzuführen. Dieser Sicherstellungsauftrag liegt letztlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie kann reagieren, wenn gesetzliche Versicherten systematisch Leistungen verweigert werden. Die Einflussmöglichkeiten vonseiten der Politik dagegen sind hier sehr begrenzt.
Ein praktischer Tipp noch: Wenn Untersuchungen wie eine Gastroskopie dringlich sind (z.B. bei hochgradigem Verdacht auf eine Krebserkrankung), kann auch durch die überweisenden Ärzt*innen (also z.B. Hausärzt*innen) ein Dringlichkeitscode vergeben werden, sodass Patient*innen innerhalb max. 4 Wochen über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vermittelt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Damus