Mit welchen Argumenten rechtfertigen Sie die Benachteiligung von nicht-infizierten und als solche auch ungeimpften Menschen durch die 2G- oder die 2G-Plus-Regeln bundesweit und in Ihrem Bundesland?
Sehr geehrter Herr K.,
die 2G-(Plus)-Regel dient in erster Linie dem Schutz vor schweren Verläufen und der Abwendung von Überlastungen in den Krankenhäusern. Daher sollte die 2G-Regel nicht als Benachteiligung von Ungeimpften verstanden werden, sondern als präventive Schutzmaßnahme.
Derzeit sind die Infektionen und Krankenhauseinweisungen bei Ungeimpften in Brandenburg (und bundesweit) deutlich höher als bei vollständig geimpften Menschen. Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Personen sind infektiöser und tragen damit mehr zur Weitergabe der Infektion bei.
Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand erleben ungeimpfte Personen zudem meist einen deutlich schlimmeren Infektionsverlauf und sterben auch deutlich häufiger mit/an einer Infektion. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit als ungeimpfte Person in einer Intensivstation behandelt werden zu müssen höher als bei vollständiger Impfung.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Damus