Frage an Sahra Damus von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Damus,
Sie antwortetetn auf meine Frage zum Schutz von Persönlichkeitsrechten beim zentralen „Schattenmelderegister“ den Rundfunkanstalten bzw. der Firma Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio in Köln (GEZ).
Dabei leiten Sie Ihre Antwort mit dem Frame "Solidarmodell des Rundfunkbeitrags" ein.
Das Grundgesetz der BRD legt mit Artikel 20 fest: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Das Sozialstaatsprinzip bildet neben der Garantie der Menschenwürde und der Menschenrechte die Basis der freiheitlichen Grundordnung.
Bitte, was ist am sogenannten Rundfunkbeitrag solidarisch, wenn jede Wohnung unabhängig vom Einkommen gleich belastet wird und somit von hunderttausenden Armen und Geringverdienern und Alleinerziehenden und Nichtnutzern lebenslang die Finanzierung von überdurchschnittlichen Gehälter und Zusatz-Pensionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk erzwungen wird?
Meinen Sie nicht auch, dass nur eine einkommensabhängige Belastung dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 GG entsprechen kann – ein Solidarmodell wäre?!
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr M.,
in meiner vorherigen Antwort hatte ich ja zum Solidarmodell schon
einiges geschrieben. Hier nochmal ausführlicher: Der Grundgedanke ist,
dass alle dazu finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie
das Angebot persönlich nutzen. Dadurch ist es möglich, den
öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und auch Sendungen oder Filme
für Minderheiteninteressen zu produzieren, die nicht dem Massengeschmack
entsprechen und sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.
Auch nicht zu vergessen: Ein Anteil des Rundfunkbeitrags fließt in die
jeweiligen Landesfilmförderungen. Die wenigsten deutschen Filme, ob im
Kino oder im Fernsehen, würden ohne diese Förderung existieren. Die
Vorteile beschränken sich daher nicht nur auf diejenigen, die regelmäßig
ARD, ZDF oder einen der anderen öffentlich-rechtlichen Fernseh- oder
Radiokanäle einschalten bzw. deren Webseiten nutzen. Auch die übrige
Presse- und Rundfunklandschaft zieht einen ganz wesentlichen Nutzen aus
der Recherche und Hintergrundberichterstattung. Diese indirekten Effekte
stellen einen zusätzlichen bedeutenden Beitrag für die Meinungsbildung
unserer Gesellschaft dar.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen hier nur meine persönliche
Meinung darlegen kann, da ich als Landtagsabgeordnete nicht an
Grundsatzentscheidungen zum Rundfunkbeitrag beteiligt bin. Dies
geschieht im Bundestag, die Landtage sind nur sehr begrenzt beteiligt.
Mir freundlichen Grüßen