Frage an Sahra Damus von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gegenwärtig (seit dem 20.08.) werden die Landesparlamente in der BRD von Ihren Regierungen über den beabsichtigten Abschluss eines Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (23. RÄndStV) informiert.
In dem bisher (leider nicht in Brandenburg) veröffentlichten Entwurf des Änderungsstaatsvertrages (Stand: 5. Juni2019 - https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2098.pdf) soll es – neben der Einführung der „Zweitwohnungsregelung“ (§ 4 a) und der Schaffung einer Rechtsgrundlage zum automatisierten Erlass von Bescheiden (§ 10 a) soll durch die Änderung des § 11 im RBStV die Transformation des „einmaligen“ zum regelmäßigen Meldedatenabgleich erfolgen, womit das zentrale „Schattenmelderegister“ (Jahresbericht 2015 S 176 ff. unter http://www.datenschutz-berlin.de) etabliert und die informelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) der wohnenden Bevölkerung in Deutschland abgeschafft wird.
Inwiefern setzen Sie und / oder Ihre Partei sich für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beim sogenannten Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln registrierten Einwohner in der BRD ein?
Sehr geehrter Herr M.,
grunsätzlich befürworte ich das Solidarmodell des Rundfunkbeitrags. Mit dem Rundfunkbeitrag wird nicht nur das öffentlich-rechtliche Programm finanziert: Neben Sendungen in Radio, Fernsehen oder Internet finanziert der Rundfunkbeitrag die Landesmedienanstalten, die für die Regulierung privater Rundfunkanbieter, den Jugendmedienschutz, Medienkompetenzprojekte und Bürgermedien wie die offenen Kanäle zuständig sind. Ein Anteil des Rundfunkbeitrags fließt in die jeweiligen Landesfilmförderungen, sowie die Orchester und Chöre der Rundfunkanstalten. Der Rundfunkbeitrag ist also mehr als eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radio-Programms, er ist ein Kulturbeitrag.
Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sind uns Grünen ein sehr wichtiges Anliegen, daher sehe ich es kritisch, wenn wiederholt Meldedaten nicht nur anlassbezogen abgeglichen werden. Allerdings können die Mitglieder der Landesparlamente den Rundfunkstaatsvertrag nicht ändern oder direkt mitgestalten, sondern lediglich pro oder contra abstimmen. Daher ist es sinnvoll, Ihr Anliegen dem Ministerpräsidenten zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sahra Damus