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Frage von Gisela W. •

Frage an Sabine Lösing von Gisela W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Lösing,

aus Anlaß der Debatte um den unsäglichen "Ehren"sold unseres letzten Bundespräsidenten geriet ich ins Grübeln ...

(dankenswerterweise lehnt ja Ihre Partei und deren Bundestagsabgeordnete diesen Ehrensold ab)

und frage Sie:

1) Gibt es für ehemalige Mitglieder des Europa-Parlaments nach wievielen Jahren Parlamentsmitgliedschaft eine Pension/Rente ab dem 60. Lebensjahr?

2) Wie erklären Sie es sich, daß wir alle in Deutschland mit 67 in Rente gehen sollen, nur die Ex-ParlamentarierInnen nicht?

mit freundlichen Grüßen

Gisela Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Gisela Walk,

vielen Dank für Ihre Fragen.

zu 1.
Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf ein Altersruhegehalt. Sie müssen dafür eine Mandatszeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen und eine Entschädigung erhalten haben.

Die Berechnung des Altersruhegehalts erfolgt auf der Grundlage der Berechnung der Entschädigung und der Dauer der Mandatszeit. Das Ruhegehalt beträgt für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats 3,5 % der Entschädigung und für jeden weiteren vollen Monat ein Zwölftel, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %. Der Erwerb des Anspruchs ist nicht mit Beitragszahlungen verbunden.

Abgesehen von der Gemeinschaftssteuer, die vom Europäischen Parlament in Abzug gebracht wird, sind die Mitgliedstaaten befugt, auf die Entschädigung die Bestimmungen des nationalen Steuerrechts anzuwenden, sofern jegliche Doppelbesteuerung vermieden wird.

Das Altersruhegeld wird auf Lebenszeit gezahlt.

Es sollen aus der Vergangenheit auch noch andere eher dubiose Pensionsfonds existieren von denen ausgeschiedene und aktive Mitglieder weiterhin profitieren.

Grundsätzlich steht ich sowie DIE LINKE jedoch für ein Renteneinstieg zum 60. Lebensjahr. Weiterhin fordern wir eine existenzsichernde und vor Altersarmut schützende Rente für Jede und Jeden.

zu 2.
Bei den Parlamentarier_innen ist es ja leider oftmals so, dass diese weit über das 67te Lebensjahr hinweg an ihren Mandaten festhalten.

Ich und die der gesamte Delegation der LINKEN im Europaparlament kritisieren scharf den Grundtenor der europäischen Zusammenarbeit in der Rentenpolitik, der auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, kurzsichtige "Kostendämpfungspolitik" in gesetzlichen Rentensystemen und auf eine Ausweitung der Pflicht zur privaten Vorsorge abzielt.

Die Sozialversicherungs- und Rentensysteme müssen durch Verbreiterung der Beitragsbasis und durch mehr Umverteilung gestärkt werden, um Altersarmut zu verhindern und den erreichten Lebensstandard im Alter zu sichern - wie etwa in unserem "Bürgerversicherungsmodell" vorgeschlagen wird. Unterbrechungen der Erwerbskarriere müssen in den Rentensystemen besser abgesichert werden, indem z.B. Pflegearbeit, Kindererziehungs- und Weiterbildungszeiten angerechnet werden. Betriebsrentensysteme sollen eine breit aufgestellte gesetzliche Rentenversicherung nur ergänzen, aber nicht zunehmend ersetzen. Bei der Kalkulation der Betriebsrenten müssen ein Inflationsausgleich und ein Minimum an Wertsteigerung garantiert werden. Betriebsrenten dürfen nicht zum Spielgeld der Finanzbranche werden. Die Kernschmelze des Weltfinanzsystems hat gezeigt, dass die Liberalisierung der Finanzmärkte falsch war und Billionen Euro Vermögen vernichtet hat. Wir fordern daher, die EU-Richtlinie zu Betriebsrentensystemen zu verändern. Betrieblichen Rentensystemen muss verboten werden, in hochriskante Anlageformen (z.B. Hedge Fonds, Private Equity Fonds usw.) zu investieren und somit mit der Altersvorsorge vieler Rentner_innen.

Mit herzlichen Grüßen
Sabine Lösing