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Sabine Lösing
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Frage von Bernd R. •

Frage an Sabine Lösing von Bernd R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lösing,

Ihre Partei setzt sich in deutschen Parlamenten für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes und die Abschaffung der Leiharbeit ein. Ich begrüße dies.

Was tun Sie, damit diese Themen im Europaparlament nicht vergessen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Bernd Reinert,

vielen Dank für ihr Interesse an den Positionen der LINKEN im Europäischen Parlament. Ich möchte jedoch vorab darauf hinweisen, dass mein Arbeitsschwerpunkt in der Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik liegt.

Die Europaabgeordneten der LINKEN fordern eine EU-weit koordinierte Mindestlohnpolitik, um die Garantie eines "gerechten Arbeitsentgelts" auch durchzusetzen. Armutslöhne müssen zurückgedrängt und Sozialdumping im Europäischen Binnenmarkt verhindert werden. Wir wollen eine Politik, die den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Ort" durchsetzt. Eine europäische Mindestlohnpolitik soll auch dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern zu verringern und die Qualität und Produktivität der Erwerbsarbeit zu verbessern. Bei den jeweiligen nationalen Mindestlöhne in Europa benötigen wir eine einheitliche europäische Bezugsgröße - und nicht für jedes Land verschiedene Bezugsgrößen, die beliebig verändert werden können. Deswegen findet die Forderung für eine europäischen Mindestlohnpolitik, die sich an 60 % der jeweiligen nationalen Durchschnittslöhne orientiert meine vollste Unterstützung. Aussagen des Programms der Partei DIE LINKE zu den Europawahlen 2009 (siehe oben) sowie die Aussage in der Wahlplattform der Partei der europäischen Linken (EL) von 2009 blicken in die selbe Richtung: „Wir wollen einen europäischen Mindestlohn, der mindestens 60% der nationalen Durchschnittslöhne beträgt (für mich ist wichtig, dass nicht die Haushaltseinkommen herangezogen werden) und bestehende tarifliche Vereinbarungen nicht in Frage stellt.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt das wir ein umfassendes, auch grenzüberschreitendes Streikrecht fordern. Dies schließt das Recht auf politischen Streik und Generalstreik mit ein. Unternehmen sind grenzüberschreitend aktiv, weshalb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grenzüberschreitend ihre Rechte wahren müssen. Die freie Entfaltung unabhängiger Gewerkschaften ist in allen Ländern Europas zu gewährleisten. Die unternehmerischen Grundfreiheiten des Binnenmarktes stellen keine Grundrechte dar. Sie können nicht als Begründung für die Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden.

Die Europaabgeordneten der LINKEN begrüßen, dass mit der EU-Leiharbeitsrichtlinie grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und regulär Beschäftigten vom ersten Tag an festgeschrieben wird. Diese Gleichbehandlung gilt für Stundenentgelte, Kernarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Sozialschutz sowie für Anti-Diskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter. Im Kern geht es also um gleichen Lohn, gleichen Sozialschutz und gleichen Zugang zu beruflicher Fortbildung wie für die Festangestellten. Wir kritisieren jedoch die zahlreichen Ausnahmeregelungen von diesem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Mitgliedstaaten können z.B. von einer Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt absehen, wenn die Leiharbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma unbefristet beschäftigt sind und auch zwischen Entleihphasen ihr Gehalt weiter beziehen. Von der Gleichbehandlung vom ersten Tag an kann auch durch Tarifverträge (Deutschland) oder durch Gesetz oder einfache Verwaltungsverordnung abgewichen werden. Ferner können die Mitgliedstaaten verordnen, dass Leiharbeitnehmer erst nach einer bestimmten Wartezeit (wie in Großbritannien) gleichgestellt werden. Wir kritisieren vor allem, dass die EU-Richtlinie eine allgemeine Begrenzung von Leiharbeit nur aus eng gefassten „Gründen des Allgemeininteresses" (Arbeitnehmerschutz, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, reibungsloses Funktionieren des Arbeitsmarktes, Schutz vor Missbrauch) zulässt. Dies erschwert es, z.B. in Deutschland das zunehmende Sozialdumping zu bekämpfen, wodurch regulär Beschäftigte durch „billigere" Leiharbeitskräfte ersetzt und verdrängt werden. Bei der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie in nationales Recht kommt es aus unserer Sicht deshalb darauf an, dass Deutschland keine der darin enthaltenen Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nimmt, einen weiten Ermessensspielraum zur Begrenzung von Leiharbeit ermöglicht und klare Rechte und Regeln zur Vertretung von Leiharbeitnehmern in Betriebsräten (sowohl in der Leiharbeitsfirma als auch bei der Anrechnung im Entleihbetrieb) festlegt.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben. Gerne können Sie sich erneut jederzeit an mich oder meine Kolleginnen und Kollegen wenden. Ich würde mich auch über einen Blick auf meine Homepage unter http://www.sabine-loesing.de freuen.

Viele Grüße
Sabine Lösing