
(...) Für die Genehmigung von Waffenexporten ist die Bundesregierung zuständig. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verbindlich sind. (...)