Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Am 16.1.2016 berichtete die Saarbrücker Zeitung, im Gefolge der öffentlichen Diskussion über die verzögerte Öffentliche Berichterstattung der Kölner Polizei,nach den Kölner Silvester-Nacht-Sex-Mob-Straftaten 2015/16, begangen durch Personen mit überwiegend sogenannten "Nafri-Staatsangehörigkeiten"(=Nordafrikaner), über die Streichung des sogenannten "Maulkorb-Erlasses über Täter-Staatsangehörigkeiten", für die Polizei, durch den saarländischen Innenminister Bouillon(CDU).
Frage dazu: Gab oder gibt es einen solchen "Maulkorb-Erlass" für die Polizei auch in Baden-Württemberg und wenn ja, wurde dieser auch, wie im Saarland, inzwischen gestrichen?
Mit freundlichen Grüssen
H. E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Februar 2016.
Mein Kollege Thomas Blenke MdL hat im vergangenen Herbst eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Berichterstattung über besondere Vorkommnisse in oder im Umfeld von Flüchtlingsheimen gestellt (Drs. 15/7485).
Laut der Antwort des Innenministeriums gibt es bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten oder sonstige Vorkommnisse, die in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften erfolgen, keine speziellen Vorschriften. Auch gebe es keine Anweisungen des Innenministeriums an die Polizeibehörden, über derartige Geschehnisse nicht nach außen zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz