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Sabine Kurtz
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Frage von Helmut E. •

Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Kurtz!

Im meinem Bekanntenkreis wurde die Information weitergegeben, dass die ereignisunabhängigen Streifenfahrten der Polizei, auch in Ihrem Wahlkreis, bereits gegenwärtig, wegen dem von der gegenwärtigen Landesregierung angeordneten "Sparen von Benzingeld", eingeschränkt werden müssten.

Des weiteren wurde im gleichen Bekanntenkreis die Information weitergegeben, dass die Polizei- Streifenwagen in Baden-Württemberg. in der Regel, nicht mit einer Video-Kamera ausgestattet seien, was, im Gegensatz dazu, bei Polizei-Streifenwagen in Rheinland-Pfalz der Fall sei.

Können Sie bitte zu beiden Themen(bereits derzeitige Einschränkung von Streifenfahrten und fehlende Streifenwagen-Ausstattung mit Video-Kameras in Ihrem Wahlkreis) Stellung nehmen.

Mit bestem Dank im voraus für Ihre schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. Oktober.

Wie mir vom Leiter der Polizeidirektion Böblingen auf meine Anfrage hin mitgeteilt wurde, gibt es keine Anordnung der Landesregierung zum "Sparen von Benzingeld". Die Polizeidirektion Böblingen verfüge zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs über ein eigenständiges Budget. Dieses sei ausreichend, alle zugewiesenen Aufgaben - darunter auch die ereignisunabhängigen Streifenfahrten - im erforderlichen Umfang zu erledigen.

Die technische Ausstattung von Funkstreifenwagen mit umfangreicher Videoausstattung ist in Baden-Württemberg laut Auskunft der Polizeidirektion Böblingen nur zur spezialisierten Verkehrsüberwachung durch hierfür ausgebildete Einheiten vorgesehen. Bei der Polizeidirektion Böblingen würden entsprechende Videofahrzeuge an zwei Standorten vorgehalten und erfolgreich eingesetzt. Die normalen Streifenfahrzeuge seien nicht mit fest installierten Videogeräten ausgestattet. Die Polizeidirektion Böblingen und die dazugehörigen Reviere verfügten über mobile Video- und Fotoausstattungen, welche lageorientiert zur Beweissicherung und Dokumentation eingesetzt werden könnten. Eine Installation von fest mit den Fahrzeugen verbundenen Videogeräten sei nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz

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