Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Kurtz!
Die heutige Leonberger Kreiszeitung vom Sa.,2.6.2012, Lokalteil Seite III, berichtet, dass der Hauptamtsleiter der Gemeinde 71287 Weissach, der von der Bürgermeisterin, vor einigen Wochen, vom Amt suspendiert wurde, vom Verwaltungsgericht Stuttgart, mit sofortiger Wirkung, wieder ins Amt gesetzt wurde, da auch etwaige Verfehlungen nicht so schwer wiegen würden, dass eine Suspendierung vor Gericht Bestand hätte. Was ist Ihre Meinung zu dem ganzen Vorgang, insbesondere, sehen Sie jetzt den Anfangsverdacht einer Rechtsbeugung gemäss §339 StGB durch die Bürgermeisterin?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
für Ihre Anfrage vom 2. Juni 2012 danke ich Ihnen.
Bei dem von Ihnen geschilderten Vorgang handelt es sich um eine interne Angelegenheit der Weissacher Gemeindeverwaltung und - in zweiter Linie - der unabhängigen Rechtsprechung.
Als Landtagsabgeordnete kann und möchte ich weder die Entscheidung der Weissacher Bürgermeisterin noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bewerten. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz