Frage an Sabine Kurtz von Walter T. bezüglich Soziale Sicherung
Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizeibeamte!
Sehr geehrte Frau Kurtz!
Ich bin Polizeibeamter im mittleren Dienst des Landes-Baden-Württemberg. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass nach der Landtagswahl 2006 und trotz aller Dementi von Herrn MP Oettinger die Lebensarbeitszeit für Berufsfeuerwehr und Polizei über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll.
Hierzu stelle ich fest, dass auch ich nicht die Augen vor der Bevölkerungsentwicklung verschließe, jedoch gibt es in Polizeikreisen auch Mitarbeiter, welche wie ich kurz nach dem 14.Lebensjahr in das Berufsleben eingetreten sind.
Dies würde bedeuten, dass ich /wir u.a.im Jahr meiner/unserer regulären Zurruhesetzung im Jahr 2010 über 45 Arbeitsjahre und bei einer Verlängerung sogar auf nahezu 47 Arbeitsjahre kommen würden.
In der heutigen Zeit haben statistisch gesehen 2 Berufstätige Probleme , insgesamt auf eine solche Lebensarbeitszeit zurückblicken zu können !
Nun zu meiner Frage: Werden sie sich in ihrer Partei im Falle einer noch dementierten Lebensarbeitszeitverlängerung für "besondere Berufsgruppen" dafür einsetzen, dass wie im Sozialrentenrecht auch, nach 45 nachgewiesenenen Arbeitsjahren Schluß ist??
Ihrer Antwort sehe ich und auch meine jahrgangmäßig betroffenen Kollegen mit großem Interesse entgegen!
MFG
Walter Thüringer
Sehr geehrter Herr Thüringer,
seit Jahren wird über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei den so genannten besonderen Berufsgruppen wie Polizei und Berufsfeuerwehr geredet. Ohne jetzt über detaillierte Unterlagen verfügen zu können, stimme ich Ihnen zu, dass eine nachgewiesene Lebensarbeitszeit von 45 Arbeits- bzw. Dienstjahren ausreichen muss, in den Ruhestand ohne Abschläge gehen zu können. Wer - aus welchen Gründen auch immer - weiterhin seinen beruflichen Aufgaben nachkommen möchte, sollte dies allerdings tun können. Das meine ich übrigens nicht nur für die von Ihnen angesprochenen besonderen Berufsgruppen, sondern auch allgemein für alle versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse oder beamtengleiche Dienstverhältnisse.
Mit freundlichen Grüssen
Sabine Kurtz