Frage von Birgit J. •

Krankenversicherung der Rentner, welche lange Jahre als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben: Setzen Sie sich für Grenzgänger ein in dieser wichtigen Angelegenheit?

Guten Tag Frau Hartmann-Müller,
Grenzgänger, welche lange Jahre in der Schweiz gesrbeitet haben und nach wie vor in der deutschen Grenzregion zur Schweiz wohnen, sind oft lange Jahre in der Schweiz krankenversichert und lassen sich teilweise in der Schweiz behandeln. Sobald sie jedoch ihre deutsche gesetzliche Rente beziehen, und sei sie auch verhältnismässig kleiner im Vergleich zu der gesetzlichen Rente aus der Schweiz und den Pensionskassenbezügen aus der Schweiz, müssen sich plötzlich in Deutschland krankenversichern und dürfen nicht mehr in der Schweiz in Behandlung. Es sei denn, sie verzichten komplett auf ihre deutsche gesetzliche Rente. Warum diese Härte für Menschen, die einen grossen Teil ihres Berufslebens in der Schweiz gearbeitet haben und dort krankenversichert waren? Eine Wahlfreiheit zumindest wäre dringend notwenig und fair. Setzen Sie sich für Grenzgänger ein in dieser wichtigen Angelegenheit? Vielen Dank.

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Sabine Hartmann-Müller
CDU