Frage an Sabine Hartmann-Müller von Axel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum ist es in Baden-Württemberg nicht möglich,wie in Bayern,ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten durchzusetzen.
MfG
A.G.
Sehr geehrter Herr Grimm,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Juli 2018 zum Landesnichtrauchergesetz, auf die ich gerne eingehen möchte.
Im Juli 2007 beschloss die damalige Bundesregierung ein neues Nichtrauchergesetz, in welchem die einzelnen Bundesländer aufgefordert wurden, Regeln für das Rauchen in Kneipen und Gaststätten aufzustellen: Beispielsweise gilt ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Zugleich gilt die Regelung – mit wenigen Ausnahmen – auch in Innenräumen von Gaststätten. Das Rauchen ist nur in Räumen möglich, welche deutlich gekennzeichnet und vom restlichen Lokal abgetrennt sind. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden weitere Ausnahmen geschaffen: Das Rauchverbot gilt nicht für Kneipen und Gaststätten mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmeter. In einem solchen Fall ist der Zutritt nur volljährigen Personen gestattet. Die Kontrolle obliegt den Kommunen.
Insgesamt gewährleistet das Nichtrauchergesetz einen umfänglichen Schutz von Kindern und Nichtrauchern in Baden-Württemberg.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr G., dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Sabine Hartmann-Müller, MdL