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die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt.
Götz Schleser
die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt.
Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.
Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.