Frage an Sabine Böddinghaus von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Böddinghaus,
laut der europaweiten Wettbewerbsbekanntmachung im EU-Amtsblatt
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED%3ANOTICE%3A56449-2021%3ATEXT%3ADE%3AHTML
sind für den städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb für die Erweiterung des Hamburger Hauptbahnhofes und der Entwicklung seines Umfelds fünf Teilnehmer bereits vorab ausgewählt worden:
GMP Architekten von Gerkan Marg und Partner
Barkow Leibinger Gesellschaft von Architekten mbH
Auer Weber Architekten BDA
Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH
Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB
Sämtliche vorab ausgewählten Teilnehmer stammen aus Deutschland. Eine Anfrage bei der für das Verfahren im Auftrag von Stadt und Deutscher Bahn zuständigen ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH hat ergeben, dass ursprünglich auch Architektur-Büros aus anderen EU-Ländern in Betracht gezogen worden waren.
https://fragdenstaat.de/a/210812
Wie beurteilen Sie die Entscheidung, Architektur-Büros aus anderen Ländern nicht in die Vorauswahl aufzunehmen?
Warum ist es überhaupt notwendig, eine solche Vorauswahl zu treffen? Wird damit den vorausgewählten Büros nicht ein unfairer Startvorteil gewährt, weil sie mehr Zeit haben, sich auf die anstehende Aufgabe vorzubereiten als Büros, die sich zunächst um eine Teilnahme bewerben müssen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr Schönberger,
wie versprochen, habe ich ihre Fragen dem Senat gestellt. Die Antwort finden Sie im Anhang.
Unseres Erachtens ist die Vorauswahl bestimmter Büros nicht transparent, aber in dieser Form wohl rechtlich zulässig.
Beste Grüße, Sabine Boeddinghaus