
(...) zu1) Für die von Ihnen zitierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/5747; siehe http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/fuehrerscheinwesen.pdf ) war das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständige oberste Bundesbehörde. Das Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat an der Beschlussempfehlung nicht mitgewirkt. (...)