
(...) Damit ist mehr als „eradication", also die Vernichtung, angesprochen. Die Vernichtung von Drogenanbauflächen darf gerade nicht das Mittel erster Wahl sein, insbesondere dann nicht, wenn das Besprühen aus der Luft mit giftigen Substanzen Menschen und Umwelt gefährdet. Die Vernichtung kann vielmehr eine flankierende Maßnahme alternativer Strategien sein. (...)