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Ruppert Stüwe
SPD
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Frage von Magdalena B. •

Ziehlt vor allem auf den Tierschutz ab. Wie stehen Sie zu unserem aktuellen Tierschutzgesetz, den Problemen in den Tierheimen und den illegalen Verkauf von Tieren (Exoten, Welpen, etc.)?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch.de

Das geltende Tierschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Bereits in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode wurde eine Änderung des Tierschutzgesetzes debattiert, konnte aber auf Grund des Bruchs der Koalition leider nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, hatte konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um den Tierschutz in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen unter anderem:

  • Einführung einer Positivliste für Wild- und Heimtiere, um Tierhaltung auf wissenschaftlicher Grundlage zu regeln.
  • Bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um illegale Handelsstrukturen zu bekämpfen.
  • Verbot des anonymen Handels mit Tieren auf Onlineplattformen
  • Verbot von Qualzuchten und die Einführung einer unabhängigen Qualzucht-Kommission.
  • Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, um unkontrollierte Vermehrung und Leid zu verhindern.
  • Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten, um unnötiges Tierleid zu beenden.
  • Ausstieg aus der Anbindehaltung durch Umbau hin zu tiergerechteren Haltungssystemen.

Trotz intensiver Bemühungen, nach dem Bruch der Ampelkoalition eine Lösung mit der FDP zu finden, hat deren Parteispitze deutlich gemacht, dass sie das Gesetz nicht mehr mittragen wird. Danach haben wir uns um Gespräche mit der Union bemüht, um eine Mehrheit für den Tierschutz zu sichern. Doch auch hier wurde blockiert - eine bittere Enttäuschung für alle, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen.

Wir geben trotzdem nicht auf! Der Einsatz für den Tierschutz ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Unser Ziel bleibt es, den Tierschutz in Deutschland weiter zu stärken und gesetzlich voranzutreiben. 

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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