Wie positionieren Sie sich zur Impfpflicht gegen Corona für einzelne Berufsgruppen?
Sehr geehrter Herr S., in Überlegung ist eine Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen. Die Gefährdung geht primär nicht von ihnen, sondern Impfverweigerern und sich unvernünftig verhaltenden Geimpften aus, die für die Weiterverbreitung des Virus sorgen und an diese Mitarbeiter übertragen. Warum sollen ausschließlich die Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Altenpflege u. ä. in ihren Grundrechten eingeschränkt werden (von denen viele bereits aufgrund der mangelnden Vorsorge der Regierung für Schutzausrüstung berufsbedingte Coronainfektionen erleiden mussten), damit andere sich weiter so wie bisher verhalten können? Ich bin –geimpfte- Mitarbeiterin im Gesundheitswesen und ärgere mich -wie viele Kollegen- sehr darüber. Impflicht für alle (ich bin dafür) oder keinen! Bedenken Sie auch, dass möglicherweise manchem, der kurz davor steht, den Pflegeberuf aufzugeben, durch eine selektive Impfpflicht die Entscheidung leichter gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht hier auf abgeordnetenwatch.de zur Impflicht für einzelne Berufsgruppen. Angesichts der noch zu geringen Impfquoten und den daraus folgenden Auswirkungen, müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir Menschen dazu bekommen sich impfen zu lassen. Eine Impfflicht ist in Deutschland nicht ungewöhnlich. Es gibt sie für die Masernimpfung und gab sie für die Impfung gegen Pocken. Trotzdem muss die Einführung einer Impfpflicht gut abgewogen werden. Wie Sie vielleicht bereits meinen Auftritten in den sozialen Netzwerken entnehmen konnten, stehe ich einer Impfpflicht gebunden an besondere Einrichtungen positiv gegenüber.
Der Gesundheitsbereich leidet besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, hier erwächst eine besondere staatliche Verantwortung. Ohne den besonderen Einsatz dieser Beschäftigten wäre unser Gesundheitssystem evtl. schon lange zusammengebrochen. Aus diesem Grund müssen wir hier besondere Maßnahmen zum Schutz ergreifen, eine davon könnte neben der letzte Woche beschlossenen umfassenden Testpflicht für besondere Einrichtungen auch eine Impfpflicht sein.
Eine Impfpflicht gebunden an besondere Einrichtungen ist zudem keine Neuerung in Deutschland. Erst in der letzten Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Betreuer:innen in Kitas und Schulen, für Menschen in Betreuungseinrichtungen oder für bestimmtes medizinisches Personal beschlossen. Die Pflicht gerade für diese Personengruppen rührt daher, dass diese sich regelmäßig in Einrichtungen mit besonders hoher Ansteckungsgefahr aufhalten. Diese Argumentation ließe sich wohl auch auf Corona übertragen.
Eine Impfpflicht wird uns in der derzeitigen vierten Welle nicht weiterhelfen, da ihre Wirkung erst mit größere Verzögerung einsetzt. Wir müssen aber schon jetzt alle Möglichkeiten prüfen, um die Impfquote in Zukunft zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe