Portrait von Ruppert Stüwe
Ruppert Stüwe
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ruppert Stüwe zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Björn N. •

Parteispenden - Wie wollen Sie bei Parteispenden ausschließen, dass diese Einfluss auf politische Entscheidungen haben? Wie bewerten Sie, dass Unternehmen die finanziellen Möglichkeiten haben, politische Entscheidungen durch Spenden zu beeinflussen?

Sehr geehrte Herr Stüwe,

Sie haben sich gegen ein Verbot von Parteispenden von Unternehmen und Verbänden ausgesprochen.

SPD und CDU erhalten regelmäßig Spenden von Immobilienunternehmen Groth/Gröner. Gleichzeitig soll das THF trotz Volksentscheid bebaut werden. Ein Mietendeckel wird nicht umgesetzt.

Wie wollen Sie bei Parteispenden ausschließen, dass diese Einfluss auf politische Entscheidungen haben? Wie bewerten Sie, dass Unternehmen die finanziellen Möglichkeiten haben, politische Entscheidungen durch Spenden zu beeinflussen?

Portrait von Ruppert Stüwe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass versucht wird durch Parteispenden politische Entscheidungen zu beeinflussen. Aber diese Frage würde sich nicht nur bei Unternehmen und Verbänden stellen, sondern auch bei Spenden von Privatpersonen. Auch hier gibt es immer wieder sehr hohe Spenden von Einzelpersonen an Parteien.

Mit der unverzüglichen Anzeigepflicht von Parteispenden über 35.000 Euro und deren zeitnaher Veröffentlichung stellen wir sicher, dass die Öffentlichkeit umfassenden über hohe Parteispenden informiert wird und sich so selbst ein Bild davon machen kann, ob Parteien sich hier durch finanzielle Zuwendungen beeinflussen lassen. Egal ob von Unternehmen, Verbänden oder Privatpersonen.

Der SPD geführte Berliner Senat hat im Frühjahr 2020 einen Mietendeckel für Berlin eingeführt. Ein wichtiges Signal, um Wohnen für die Berliner:innen bezahlbar zu halten. Auf Grund einer Klage des CDU-Bundestagskandidaten für Tempelhof-Schöneberg, Jan-Marco Luczak wurde dieser aber leider vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe