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Rüdiger Veit
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Frage von Robert P. •

Frage an Rüdiger Veit von Robert P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Veit,

erst kürzlich ist in Köln ein junger Russlanddeutscher vermutlich nur deshalb mit dem Leben davon gekommen, weil er ein Messer bei sich führte, mit dem es ihm möglich war, sich zu verteidigen.
Dennoch hat es Ihnen (bzw. den Anwesenden aus Ihrer Fraktion) nun gefallen, ein Gesetz zu erlassen, welches das Tragen von Messern weithin verbietet - ein Gesetz, das dazu angetan ist, die Opfer von Gewalttaten (tendentiell gesetzestreue Bürger) wehrlos zu machen, während die Täter vermutlich unbeeindruckt ihre Messer weiterhin bei sich führen werden.

Sind Sie der Auffassung, dass Sie dem deutschen Volk (auf dessen Wohl Sie - wie Sie sich sicherlich erinnern - verpflichtet sind) hiermit einen Gefallen getan haben?

Falls ja, wie erklären Sie sich folgende Umfrageergebnisse auf der Internetseite der renommierten Zeitung "Die Welt"?
http://www.welt.de/politik/article1712547/Gefaehrliche_Messer_muessen_jetzt_zu_Hause_bleiben.html
http://www.welt.de/politik/article778636/Die_Stadt_in_der_Waffenbesitz_Pflicht_ist.html

Wie sie an der erstgenannten Umfrage (nebst dem dazugehörigen Kommentarbereich) erkennen können, sind diejenigen, die Ihr Gesetz begrüßen, ebenso in der deutlichen Minderheit wie diejenigen, die gewillt sind, es zu befolgen.

Sind Sie angesichts dessen immer noch der Meinung, dass das Gesetz gerechtfertigt ist? Falls nein, was wollen sie zum Zwecke seiner baldigen Aufhebung unternehmen?

Mit freundlichem Gruß,
Robert Pfeffer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

die demokratischen Verfassungen Europas sind in ihrem Kern durch eine entwicklungsgeschichtliche Monopolisierung der Gewalt gekennzeichnet: Der Staat als Gesamtinstanz aller Bürger übernimmt den vollständgen Sicherungsanspruch, und erhält dafür im Gegenzug das Gewaltmonopol. Ergänzt wird dies durch eine unabhängige Justiz, die nicht nur gegenüber den Bürgern, sondern auch gegenüber der staatlichen Gewaltinstanz (Polizei) Weisungsbefugnis hat. Das heißt in anderen Worten: Eine zivile, nicht mit mit unmittelbaren Gewaltmitteln ausgestattete Instanz überwacht das Gewaltmonopol.

Damit wird deutlich, dass der demokratische Staat ganz besonderen Wert darauf legt, dass Gewalt in jeder Hinsicht "ultima ratio", das wirklich allerletzte Mittel darstellt. Daher kann nicht akzeptiert werden, dass Bürgerinnen und Bürger - aus welchen Gründen auch immer - den Anspruch auf legitime eigene Gewaltmittel erheben. Sie würden sich damit über diejenige zivile Instanz erheben, die alle Gewalt zu kontrollieren beansprucht - sie würden sich über den Rechtsstaat erheben. Messer sind Küchenwerkzeuge oder allenfalls (in seltenen Fällen) Sportmittel, auf keinen Fall sind sie als Waffen akzeptabel. Daher begrüße ich die rechtliche Neuregelung ganz entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit