Frage an Rüdiger Veit von Alfred L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Veit,
nach dem neuen Ausländerrecht müssen Ehegatten bzw. Verlobte
Deutschkenntnisse bereits vor der Erteilung des Visums nachweisen.
In Ihrer Antwort vom 22.05.2008 verweisen Sie auf den Koalitionszwang und das Bleiberecht für geduldete Ausländer, die Sie persönlich entgegen Ihrer eigenen Meinung mit ja stimmen ließen. Ein Bekannter von mir ist direkt von dieser Neuregelung betroffen. Der Antrag auf das Heiratsvisum wurde vor dem 28. August 2007, aber nach dem 28. Mai gestellt. Seine Verlobte ist bereits zweimal durch die Prüfung gefallen.
1) Halten Sie es für angemessen, geduldeten Ausländern ein höherwertiges Recht zuzugestehen, in Deutschland leben zu dürfen als Verlobten und Ehepartnern von Deutschen?
2) Halten Sie es für angemessen, auf Übergangsvorschriften verzichtet zu haben, obwohl damit ein schwieriger Rechtsraum betreten worden ist?
3) Halten Sie es vor dem Hintergrund des Artikel 6 GG für angemessen, Eheleuten das dauerhafte Zusammenleben in Deutschland zu verweigern?
4) Angenommen trotz intensives Lernens in dem von mir geschilderten Fall wird die Deutsch-Prüfung von der Verlobten auch in weiteren Versuchen nicht bestanden. Halten Sie es im Sinne des Gesetzgebers für angemessen, dass damit eine Ehe nach deutschen Recht unmöglich gemacht wird?
Gruß
Alfred Lingelbach
Sehr geehrter Herr Lingelbach,
zu Ihrer ersten Frage: Ich halte es nicht für angemessen, verschiedene Gruppen von Migranten in der Diskussion gegeneinander auszuspielen. Zu den Fragen 2), 3) und 4): Ich habe ja bereits in meiner letzten Antwort verdeutlicht, dass ich selber Bedenken gegen die Neuregelung des Ehegattennachzugs habe, ebenso habe ich betont, welches die Motive für mein Abstimmungsverhalten waren.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Veit