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Rüdiger Veit
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Frage von Gabi U. •

Frage an Rüdiger Veit von Gabi U. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Veit,

ich beziehe mich auf die Frage von Herrn Ralf Kares vom 27.05.2007.
Dazu zitiere ich wörtlich die Nachrichtensprecherin des Hessischen Rundfunks von 1990 am Vorabend der Reise Kohls nach Polen:
."....26 Abgeordnete der CDU/CSU Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab, in der sie feststellten, dass es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000qkm von Deutschland gebe. Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats-und Völkerrecht fort."
Bitte erklären Sie mir diese Aussage und beantworten Sie mir die Frage, ob es eine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland gibt.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
G.Ullmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ullmann,

für die Aussage einer Nachrichtensprecherin aus dem Jahre 1990, deren Quelle sie nicht nennen, kann ich leider keine Interpretation liefern, da mir der Kontext nicht bekannt ist.

Zum Inhalt Ihrer Frage:
Die Kapitulation des Deutschen Reiches mit Wirkung vom 8. Mai 1945 ist ein zweifelsfrei völkerrechtlich wirksames Dokument. Die Bundesrepublik wurde erst 1949 gegründet, und sie hat in den "Übergangs- und Schlussbestimmungen" des Grundgesetzes die staatliche Verantwortung für Menschen sowie die Handlungsfolgen von Menschen des aufgelösten Reiches übernommen, für die sich andere Nachfolgstaaten (insbesondere die DDR und Österreich) nicht zuständig sahen. In diesem Sinne ist auch die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 116 des Grundgesetzes geregelt.
Gebietsabtretungen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gegeben.