Frage an Rüdiger Veit von Ralf K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Mich würde interessieren wieso Deutschland bis jetzt noch keinen Friedensvertrag hatt, und sozusagen nur ein Waffenstillstand herrscht. Ferner wäre es für mich von sehr hoher Bedeutung zu erfahren wesshalb die sogenannte Feindstaatenklausel gegen deutsche Soldaten (die sich ja im Rahmen mehrerer Missionen ua. im Kosovo,Afghanistan im Einsatz befinden ) noch nicht abgeschafft wurde.Halten Sie die BRD als genauso souverän wie zb. Frankreich , oder ist die Sachlage in Bezugnahme auf die BRD etwas komplizierter ? Über ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. R.KARES
Sehr geehrter Herr Kares,
zu Ihren Fragen im einzelnen:
1. Die Bundesrepublik ist ein in vollem Umfang souveräner Staat. Eines Friedensvertrags bedurfte es nicht, weil das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 bedingungslos kapituliert hatte - es hörte also auf zu existieren. Dass die Bundesrepublik unter anderem in den Grundgesetzartikeln 116, 120 und 133 die so genannte "Rechtsnachfolge" des Deutschen Reiches übernahm, hat ja genau in dieser Selbstauslöschung des Vorgängerstaates seinen Grund. Seit dem 5. Mai 1955 ist die Bundesrepublik ein vollständig souveräner Staat, dies wurde im Generalvertrag (der auch "Deutschlandvertrag" genannt wird) bereits 1952 so ausgehandelt. Es war die Vorbedingung für die Bewaffnung der Bundeswehr und den NATO-Beitritt. Die einzigen Einschränkungen galten danach für den Bereich Westberlins, was aus der Zweistaatlichkeit Deutschlands und dem Kalten Krieg resultierte. Doch auch diese Beschränkungen fielen mit dem 15. März 1991 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag weg. Die Bundesrepblik Deutschland ist ein völkerrechtlich uneingeschränkt souveräner Staat.
2. Die sogenannte Feindstaaten-Klausel der UN-Charta ermächtigte die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, im Falle eines Rückfalls in aggressive totalitäre Politiken ohne Sonderbeschluss gegen Japan und Deutschland aktiv zu werden: Gegen einen solchen Vorbehalt ist in historischer Perspektive nach nichts einzuwenden, denn es gab 1945 keine Garantie dafür, dass hier wie dort einmal demokratische Gesellschaftsformen entstehen würden. Einen Anlass zur Anwendung der Klausel hat die Bundesrepublik zum Glück nie gegeben. So wurde der Artikel 1995 auf der 50. UN-Generalversammlung denn auch für obsolet erklärt, er soll im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der UN-Charta entfernt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Veit