Frage an Rüdiger Veit von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Veit,
bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswirkungen des § 7 Abs. 5 SGBII. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ALGII ergänzend erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?
Sehr geehrter Herr Brach,
die Hartz IV-Gesetze sollen alle arbeitsfähigen Menschen auch tatsächlich an den Arbeitsmarkt heran führen. Die von ihnen dargelegte Folge der Neuregelung ist in meinen Augen ganz eindeutig kontraproduktiv: Denn auf diese Weise wird die Annahme eines Ausbildungsplatzes für Jugendliche unattraktiv - und ich weiß, was man als Lehrling gezahlt bekommt. Daher besteht hier dringend Ergänzungsbedarf: Mindestlöhne zur Sicherung der Existenz müssen auch für Auszubildende gelten, und wo die Löhne nicht reichen, müssen steuerfinanzierte Zuschüsse greifen.