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Rüdiger Veit
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Frage von Astrid G. •

Frage an Rüdiger Veit von Astrid G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Veith,

die Bundesregierung hat eine Reform des „Verfassungsschutzes“ entworfen. Diese sieht vor, dass der Geheimdienst verurteilte Verbrecher als V-Leute anwerben und führen darf, in Ausnahmen wohl auch Schwerstkriminelle (§ 9b Abs. 2 BVerfSchG-E). Des Weiteren werden de facto V-Leute im Einsatz zu Straftaten ermächtigt wie Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, unerlaubter Waffenbesitz, Drogenhandel, Betrug usw. (§ 9a Abs. 2 und 3 BVerfSchG-E). Und schließlich soll der Geheimdienst im Ausnahmefall sogar im Einsatz verübte Straftaten von erheblicher Bedeutung decken und faktisch bezahlen dürfen (§ 9a Abs. 2 BVerfSchG-E). Während der Gesetzentwurf vorgibt, den Einsatz von V-Leuten stark zu begrenzen, bewirken zahlreiche Ausnahmen das genaue Gegenteil. Dr. Till Müller-Heidelberg, Rechtsanwalt und ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, benennt die Schlupflöcher ausführlich in einer Stellungnahme: http://bit.ly/1FjlRXr

Die SPD empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses, dass über den Einsatz von V-Leuten nicht ausschließlich behördenintern entschieden werden darf und es stattdessen einer unabhängigen Prüfung außerhalb der Exekutive bedarf. Diese wichtige Forderung findet in dem Gesetzentwurf keinen Niederschlag - obwohl die SPD ohne diese Kontrolle weiterhin Missbrauch und Skandale befürchtet.

Wir sind froh, dass mit Ihnen, Herr Veith, ein sachverständiger Jurist im Innenausschuss sitzt. Werden Sie die Hintertüren für die Straffreiheit für V-Leute und Verdeckte Ermittler aus dem Gesetz streichen und auch Ihren Fraktionskollegen von einer Zustimmung abraten? Oder halten Sie Straftaten im Namen des Staates mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit für vereinbar, insbesondere mit dem Rechtsschutz gegen Akte öffentlicher Gewalt und dem Schutz von Gesundheit und Eigentum?

Mit freundlichen Grüßen von der Humanistischen Union,

Astrid Goltz

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