Frage an Rüdiger Veit von Günter B. bezüglich Recht
Guten Tag,
in Ihrem Wahlkreis soll die Autobahn A 5 im Bereich Mücke/Gemünden im nächsten Jahr ausgebaut werden. Das Planfeststellungsverfahren läuft momentan. Im Bereich der Ortslage Burg-Gemünden beträgt der Abstand zu den Wohnhäusern teilweise nur 10 - 15 m vom Fahrbahnrand. Die Autobahn soll um 2 Standstreifen ergänzt werden. Die Planung sieht bislang vor, dass hierfür die Autobahn um die Breite der beiden Standstreifen komplett nach Osten hin zur Wohnbebauung verlegt wird. Ein Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand bzw. eines Lärmschutzwalls ist nicht vorgesehen, weil es angeblich hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. In der ursprünglichen Planung von 1989, die jetzt abgeschlossen werden soll, war noch eine Lärmschutzwand vorgesehen. Modellberechnungen des Straßenverkehrsamtes für die Schadstoffbelastung haben zudem ergeben, dass die Belastung durch Feinstaub die gesetzlichen Grenzwerte dauernd erheblich (teilweise um das Vierfache der erlaubten Grenzwerte) überschreiten.
Aus der Einwohnerschaft von Burg-Gemünden wurden rund 200 Einwendungen gegen die bisherige Planung erhoben.
Werden Sie sich in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Einwohner Burg-Gemündens hinreichend geschützt wird? Werden Sie sich und ggflls. in welcher Weise dafür einsetzen, dass eine Lärmschutzwand bzw. ein Lärmschutzwall (Kosten ca. € 2,0 Mio.)* gebaut wird, um die Ortslage Burg-Gemünden und damit die Einwohner vor Lärm und Schadstoffen zu schützen?
*In unmittelbarer Nähe zur Ortslage Burg-Gemünden ist ein Wild- und Wasserdurchlass unter der Autobahn geplant. Die vorgesehenen Kosten belaufen sich auf über € 2,0 Mio. Halten Sie den Schutz der Natur für vorrangig vor dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder sollte hier nicht zumindest Gleichrangigkeit bestehen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Burck
Sehr geehrter Herr Burck,
Sie werden verstehen, dass ich bei den zahlreichen Anfragen und Petitionen, die an mich gerichtet werden, nicht postwendend antworten kann. Zumal ich Ihnen keine Standardantwort in Form der schieren Selbstverständlichkeit zukommen lassen möchte, dass ich mich natürlich für die Belange der Bürger von Burg-Gemünden einsetzen werde, insbesondere dann, wenn es um ihre Gesundheit geht.
Ich halte Ihre Argumentation in Sachen Lärmschutz und Schadstoffemissionen für maßvoll und berechtigt, um das mindeste zu sagen. Der geplante Standstreifenausbau der A 5 im Abschnittsbereich Mücke hat in Gemünden, Ortsteil Burg-Gemünden, zweifellos in der von Ihnen geschilderten Hinsicht seinen neuralgischen Punkt.
Eine erste gute Nachricht kann ich Ihnen heute insofern übermitteln, dass mein Eindruck nach einer intensiven Rücksprache mit der Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums nun derjenige ist, dass offensichtlich wieder Bewegung in die Problematik „Lärmschutz“ und „zulässige Schadstoffemissionen“ gekommen ist. Man möchte über den durchaus komplexen Sachverhalt nochmals zusammen mit allen Entscheidungsträgern vor Ort nachdenken, um dann beispielsweise anstelle einer „Lärmsanierung“ eine „Lärmvorsorge“ betreiben zu können. Ich hoffe also sehr, dass letztlich eine vertretbare und vernünftige Lösung erzielt werden kann.
Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Burck, und Ihre Mitstreiter/innen ausdrücklich dazu ermutigen, sich weiterhin in einer konstruktiv-kritischen Weise für die betroffenen Bürger von Gemünden einzusetzen. Es erleichtert auch einem Abgeordneten die Arbeit, wenn er nicht als Einzelkämpfer streiten muss. Ihre Argumentation beim Planfeststellungsverfahren am 7. 9. 2005 ist jedenfalls nicht ohne Wirkung geblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Veit, MdB