Wann ist die Schwelle von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG - hin, zur Strafbarkeit nach StGB (wg. Ehrverletzung und pers. Verunglimpfung) für ein MdB der AfD überschritten, Herr MdB Lucassen ?
Sehr geehrter Herr MdB und (vormaliger) Oberst i.G. Lucassen - Ihrer nachstehenden hiesigen Aufforderung vom 25.11.24 komme ich sehr gerne nach:
"Bitte formulieren Sie Ihre Frage nicht im Konjunktiv, sondern konkret und unterlegt mit tatsächlichen Beispielen (die von Ihnen angefügten Artikel sind neun bzw. sieben Jahre alt). Sie scheinen hier ja auf einen bestimmten Fall anzuspielen."
Beispiel 1:
https://www.facebook.com/100044385937879/posts/1126659102156944/
Wurde die Schwelle zur Strafbarkeit wie folgt überschritten, Herr AfD-MdB Lucassen ? :
(…) "kommt nur ein kurzes, belangloses Geschwurbel von dem schwächsten Bundespräsidenten, den Deutschland je hatte. Ein typischer Steinmeier eben – ein als Bundespräsident völlig überforderter und gescheiterter SPD-Parteisoldat."
Hochachtungsvoll
Michael P.
Dipl. Bundesbeamter a.D. - zuletzt 9-Jahre im MAD
Ob Aussagen strafbar sind, klären in einem Rechtsstaat nicht Einzelpersonen, sondern Gerichte.
Nach meiner persönlichen Einschätzung als Nicht-Jurist nehme ich an, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt.
Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) elementare Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist. Gleiches gilt für Streit und Kritik als Teil einer lebendigen demokratischen Kultur.