Sehr geehrter Herr MdB & Oberst i.G. Lucassen, würden Sie selbst fordern oder unterstützen, dass Abgeordnete resp. "Volksvertreter" eine Sicherheitsstufe ab Ü2 VS und Ü2 Sab gem. SÜG haben müssen ?
Zum Hintergrund meiner Frage - nachstehend die rechtliche Situation und die Ausgangslage :
Als ehemaliger & mannigfach verdienter (!) Oberst i.G. wurden sie vielfach der schärfsten nationalen MAD-Sicherheitsüberprüfung nach Ü3 unterzogen.
Ein ehrbarer und redlicher Staatsbürger - UND ein ebensolcher MdB od. MdL - muss eine Ü2 VS- und/oder eine Ü2 Sab Überprüfung durch den Verfassungsschutz - zum Schutz UNSERER FDGO - wirklich nicht scheuen - oder sind Sie anderer Meinung ?
Hochachtungsvoll
Michael P.
(Diplomierter Bundesbeamter a.D. - zuletzt 9-Jahre im MAD)
Sehr geehrter Herr P.,
eine solche Überprüfung verletzt nach meiner Bewertung die Gewaltenteilung und greift in unverhältnismäßiger Weise in die Rechte frei gewählter Volksvertreter ein. Verfassungsschutz und MAD sind weisungsgebundene Behörden der Exekutive. Die von Ihnen angesprochene Praxis wäre deshalb grob missbrauchsanfällig und könnte den politischen Wettbewerb der Parteien zugunsten der Regierung und zu Lasten der Opposition verändern.
Ein solch präventiver Eingriff in die Rechte der Legislative ist meines Erachtens mit demokratisch-rechtstaatlichen Prinzipien unvereinbar. Liegt bei gewählten Abgeordneten etwa ein begründeter Verdacht des Landesverrats vor, muss das Parlament ihre Immunität aufheben. Das Urteil fällt dann aber nicht die Regierung, sondern die Judikative.