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Rüdiger Lucassen
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Frage von Rolf K. •

Das Kohlekraftwerk Datteln 2 ist Lt. Gericht ohne Baugenehmigung in Betrieb genommen worden.Wie stehen Sie dazu ?

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Ich nehme an, Sie sprechen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster an, das den Bebauungsplan von Datteln 4 für unrechtsmäßig erklärt hat. Das Kraftwerk hätte an dieser Stelle, im Umkreis eines Wohngebiets und Krankenhauses, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Verantwortung dafür tragen die rot-grünen und schwarz-gelben Landesregierungen der vergangenen 12 Jahre. Die Rechtsprechung müssen Landesregierung und der Betreiber nun akzeptieren. Ich bedauere den durch das Politikversagen entstandenen Schaden sehr.

Ich halte einen grundlastfähigen und regelbaren Energiemix für unentbehrlich. Dazu gehören aus unserer Sicht auch Kernenergie, Erdgas und Kohleverstromung, solange es keine vernünftigen Alternativen gibt. Dass dabei Bebauungsrecht nicht gebrochen werden darf, wie nun geschehen, ist selbstverständlich.

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