Frage an Rüdiger Lucassen von Fabian K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
Wie stehen Sie zu Paragraph 219a StGB (Werbung für Schwangerschaftsabbrüche)? 1. Haben Frauen Ihrer Meinung nach uneingeschränkt das Recht, über ihren Körper und ihre Zukunft zu entscheiden?
2. Sollten Frauenärztinnen und Frauenärzte umfassend, auch im Internet, über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen?
3. Sollten Frauenärztinnen undFrauenärztee (auch im Internet) darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen?
Mit freundlichen Grüßen,
F. K.
Sehr geehrter Herr K.,
nach den geltenden grundgesetzlichen Regelungen endet das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen, auch das der Frauen, dort, wo die Rechte anderer betroffen sind, das gilt insbesondere für das Recht auf Leben. Der Lebensschutz bezieht sich ebenfalls auf das ungeborene menschliche Wesen.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht für einen umfassenden Lebensschutz, der mit dem Embryo beginnt. Vorrangiges Ziel bei der Schwangerenkonfliktberatung muss daher der Schutz des ungeborenen Lebens sein. Wir sind gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlich zu fördern oder gar zu einem Menschenrecht zu erklären. Eine Bagatellisierung und gesellschaftliche Akzeptanz werden aber durch informierende Werbung über die Durchführung und die Art von Schwangerschaftsabbrüchen gefördert. Dass es nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition nicht strafbar sein soll, wenn ein Arzt lediglich angibt, nicht rechtswidrige Abbrüche durchzuführen, öffnet die Tür für eine Aushöhlung des Werbeverbots.
Wir stehen für eine „Willkommenskultur“ von Kind und Familie in der Gesellschaft und unterstützen Konzepte, die Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation tatkräftige Hilfen anbieten. Nach alledem ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unserer Sicht abzulehnen. Die bisherige Rechtslage ist besser, als der Gesetzentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Lucassen, MdB