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Rüdiger Lucassen
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Frage von Hans M. •

Frage an Rüdiger Lucassen von Hans M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lucassen,

verschiedenen Zeitungsberichten aus "Der Spiegel, Focus, Süddeutsche Zeitung" habe ich entnehmen können, dass der Vorsitzende des IOC (Internationales olympisches Komitee), Herr Dr. Thomas Bach, einen Status als Diplomat mit aktuellem Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland in Besitz hat und bei seinen internationalen Reisen häufig benutzt.
Frage: Aus welchem Grund besitzt Herr Bach einen Diplomatenpass und sind hier nicht besonders strenge Richtlinien mit dem Erhalt eines solchen Passes verbunden?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.
Viele Grüße aus dem Allgäu
H.M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Ihre Anfrage fällt zwar nicht direkt in mein Fachgebiet, da ich mich mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik befasse, jedoch habe ich Unterstützung fachkundiger Kollegen erhalten, die ich gerne weitergebe. Der Diplomatenpass des IOC-Präsidenten Thomas Bach erzeugte ja bereits öfter Aufsehen und war für viele unverständlich. Wie Sie ganz richtig in Erfahrung bringen konnten, ist die Ausstellung eines Diplomatenpasses nur einem engen Personenkreis gestattet. Details dazu gibt es in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP) unter § 4. Da es sich bei Herrn Bach jedoch nicht um einen Politiker handelt, findet bei ihm der Passus: "(5) Anderen als den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Personen kann ein Diplomatenpass ausgestellt werden für Reisen, die sie im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse ausführen, in Ausnahmefällen auch für Reisen mit einem längeren Aufenthalt, wenn diese Reisen ohne einen Diplomatenpass nicht möglich oder im Einzelfall wesentlich erschwert wären." (AVVaP, § 5) Anwendung. "Im besonderen deutschen Interesse" scheint hier der springende Punkt zu sein. Die Auslegung dieser Formulierung kann vielfältig interpretiert werden und unterliegt dem Auswärtigen Amt. Nach welcher Handhabung in dem genannten Fall entschieden wurde, kann ich Ihnen jedoch nicht erklären. Näheres erfahren Sie vielleicht direkt beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts.

Es grüßt Sie freundlichst aus Berlin

Rüdiger Lucassen

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