
(...) Allerdings existieren derzeit ausreichend differenzierte Lösungen, die der besonderen Einkommenssituation dieses Personenkreises, zum Beispiel zu Beginn ihrer selbstständigen Existenz, gerecht werden. Versicherungspflichtige Selbstständige können, wenn sie dies wünschen, einkommensgerechte Beiträge zahlen. Soweit aus der selbstständigen Tätigkeit geringe Einkünfte erzielt werden, ist der zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlende Beitrag auch entsprechend niedrig. (...)