Frage an Rudolf Kühn von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kühn,
Ist die Rente mit 67 bzw. 65 Jahren eine Ungerechtigkeit? Hier werden die geleisteten Berufsjahre viel zu wenig berücksichtigt. Diejenigen die bis zum 30. Lebensjahr studieren kommen nur auf 37 Berufsjahre während diejenigen die mit 16 Jahren zu arbeiten beginnen, leisten 49 Berufsjahre. Leider sind diese meist in körperlich belastenderen Berufen und sind gar nicht in der Lage so lange zu arbeiten. Außerdem haben diese Berufsgruppen meist eine deutlich kürzere Lebenserwartung und somit eine kürzere Rentenbezugsdauer. Dies ist in meinen Augen eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit. Wie sehen Sie diese diese Ungerechtigkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Hinausschieben des Renteneintrittsalters vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr (auch auf das 70. Lebensjahr habe ich schon gehört) ist nicht nur eine Ungerechtigkeit sondern auch ein sicheres Zeichen dafür, daß unser herkömmliches Rentensystem nicht mehr zukunftsfähig ist. Immer weniger junge Menschen müssen die Renten von immer mehr aus dem Berufsleben ausgeschiedenen Mitbürgern finanzieren.
Die ödp fordert ein familiengerechtes Rentensystem-eine Grundrente aus Steuern finanzieren - die Erziehungsleistung der Eltern muß als Rentenbeitrag anerkannt werden.
Von Bayern sollte der Anstoß kommen, ein wirklich familiengerechtes Rentensystem zu schaffen: Eltern müssen heute für die Kinderkosten aufkommen und Beiträge für die Versorgung der Rentnergeneration zahlen. Kinderlose haben diese Doppelbelastung nicht. Da es aber künftig viele Kinderlose geben wird, wird die künftige Generation der Erwerbstätigen mit der Zahlung der Renten an die eigenen Eltern und an zahllose, kinderlos gebliebene alte Menschen überfordert sein.
Wir fordern ein familiengerechtes Rentensystem, bei dem eine Grundrente für alle aus Steuern auf alle Einkommen (z.B. auch auf Kapitalerträge) finanziert wird. Die Erziehungsleistung der Eltern muß als Rentenbeitrag honoriert werden! Dauerhaft kinderlose Menschen müssen einen Teil der gesparten Kinderkosten als Vorsorge für das eigene Rentenalter in eine Kapitalversicherung einbringen.
MfG
Rudi Kühn