Frage an Rudolf Kühn von Barbara R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kühn,
Leiharbeit hat in Deutschland immer größere Ausmaße angenommen. Während sie in der Vergangenheit in erster Linie ein Instrument war, um Auftragsspitzen abzufangen, hat sich ihr Charakter seit den Hartz-"Reformen" grundlegend verändert. Leiharbeit dient zunehmend dazu, einen dauerhaften Niedriglohnsektor in den Unternehmen zu etablieren; sie geht in vielen Fällen zu Lasten der Stammbelegschaft.
Leiharbeiter erhalten bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation bis zu 40 Prozent weniger als Festangestellte.
Im Artikel 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: " Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit".
Wie passt das ihrer Meinung mit der Realtität zusammen?
Würden Sie sich für gleichen Lohn für gleiche Arbeit einsetzen?
Was sagen sie dazu, zumindest einen Mindestlohn für Leiharbeiter einzuführen?
Besten Dank für ihre Antworten
Sehr geehrte Frau Resch,
bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.
Die Einrichtung eines dauerhaften Niedriglohnsektors ist für mich und meine Partei schlichtweg unakzeptabel. Zu diesem Problemfeld steht im Wahlprogramm der ödp ( www.oedp-bayern.de ; Besser wählen - Grund 37): Ja zu Mindestlöhnen - wie in der Bayerischen Verfassung vorgesehen.
Art. 169 BV lautet: ,,Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechenden
Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen."
Und vorher im Artikel 168 finden sich die schönen Sätze: ,, Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn." Diesen Verfassungsaussagen fühlen wir uns verpflichtet!